Mülheim/Duisburg. Urteil im Axtprozess: Ein Angeklagter muss drei Jahre ins Gefängnis. Für lebensgefährliche Verletzungen eines Hausbesitzers wird er nicht belangt.
Drei Jahre Gefängnis. Für zwei Wohnungseinbrüche und einen versuchten Diebstahl ist es eine deutliche Strafe. Für eine zerstörte Familie nicht. Doch dass ein 23-jähriger Rumäne eine direkte Verantwortung dafür trug, dass ein 39-jähriger Familienvater am 24. Februar 2017 in seinem Haus in Styrum durch Schläge mit einer Axt lebensgefährlich schwer verletzt wurde, konnte ein achttägiger Prozess vor dem Landgericht Duisburg nicht beweisen.
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Drei Männer waren in der Tatnacht in das Haus eingedrungen. Der kürzlich erst zum zweiten Mal Vater gewordene Hausherr war auf die Geräusche aufmerksam geworden und wollte nachsehen. Er ging ins Erdgeschoss hinunter. Unvermittelt trafen den 39-Jährigen Schläge ins Gesicht und gegen den Schädel, der regelrecht zertrümmert wurde. Der Mann überlebte schwer verletzt. Doch unter den Folgen der Tat wird er möglicherweise den Rest seines Lebens leiden müssen.
Vorwurf: Versuchter Mord
Dem Angeklagten, der erst im Herbst 2018 in Rumänien festgenommen wurde, war versuchter Mord vorgeworfen worden. Absprachegemäß sei das Opfer heimtückisch und zur Verdeckung einer Straftat attackiert worden. Doch der 23-Jährige hatte von Beginn an beteuert, nichts mit diesen Schlägen zu tun gehabt zu haben. Es habe keine Absprachen gegeben, bei Entdeckung des Einbruchs Gewalt anzuwenden. Vielmehr habe er vor dem Wintergarten des Hauses Schmiere gestanden und sei von dem Gewalt-Exzess seiner Mittäter selbst überrascht worden.
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Die waren zu Beginn des Prozesses im Mai noch flüchtig gewesen. Während des laufenden Verfahrens konnten die beiden 21 und 22 Jahre alten Männer in Italien festgenommen werden und nach sind Deutschland überstellt worden. Im Zeugenstand des Landgerichts machten sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch.
„Der Rechtsstaat hält sich an seine eigenen Vorgaben“
Auskunftsverweigerungsrecht
Laut Strafprozessordnung (Paragraf 55) muss kein Angeklagter und auch kein Zeuge sich selbst oder einen nahen Angehörigen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit bezichtigen.
Im vorliegenden Fall stand den beiden mutmaßlichen Mittätern im Zeugenstand daher ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zu. Außer den Personalien mussten sie keine Angaben machen.
„Die Tat hat das Leben einer Familie zerstört“, so der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag. Die Ehefrau des Geschädigten habe das im Zeugenstand plastisch geschildert, als sie von einer Zeit vor und nach dem Einbruch sprach. Doch eine größere Verantwortung als jene, an dem Einbruch beteiligt gewesen zu sein, könne man dem 23-Jährigen nicht nachweisen. „Der Rechtsstaat hält sich an seine eigenen Vorgaben.“
„Mein Mandant bedauert die Tat“, so der Verteidiger, der sogar nur eine Bewährungsstrafe beantragte. „Wenn er könnte, würde er die schreckliche Tat gerne rückgängig machen.“
Strafe für weitere Einbrüche in Oberhausen und Dinslaken
Das Urteil kam dem Strafantrag des Anklagevertreters nach. Neben dem gescheiterten Einbruch in Styrum flossen darin die Strafen für zwei Einbrüche ein, die der geständige Angeklagte 2016 in Dinslaken und Oberhausen begangen hatte. Der Staatsanwalt hatte sie im Wege der Nachtragsanklage noch zum Gegenstand des Verfahrens gemacht. Sonst wäre die Strafvorstellung des Verteidigers durchaus zutreffend gewesen.
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Gegen die beiden Mittäter will der Staatsanwalt nun Anklage wegen versuchten Mordes erheben. Da sie zur Tatzeit noch Heranwachsende waren, wird das Verfahren wohl vor der Jugendkammer des Landgerichts Duisburg stattfinden.