Mülheim. Mülheimer, den Geräusche geweckt hatten, wollte nach dem Rechten sehen. Er wurde Opfer brutaler Einbrecher, die ihn mit der Axt malträtierten.

Ein brutales Verbrechen erschütterte im Februar 2017 Styrum: Ein durch Einbruchsgeräusche geweckter Familienvater hatte in der Nacht zum 24. Februar nach dem Rechten sehen wollen. Als der Mann das Obergeschoss verließ, in dem auch seine Frau und zwei kleine Kinder schliefen, und die Treppe ins Erdgeschoss herunter kam, traf ihn eine Axt und verletzte ihn schwer. Am Mittwoch begann vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gegen einen 23-jährigen Rumänen. Ihm wird versuchter Mord vorgeworfen.

Angeklagter wurde aus Rumänien überstellt

Nach der Tat hatte sich der 23-Jährige in seine Heimat abgesetzt.

Aufgrund internationalen Haftbefehls wurde er dort festgenommen.

Seine Überstellung nach Deutschland erfolgte am 17. Dezember 2018.

Gemeinsam mit zwei Mittätern soll der Mann gegen 1 Uhr in das Haus an der Roonstraße eingebrochen sein. Die Täter hatten bereits einige elektronische Geräte zum Transport bereit gestellt, als der Wohnungsinhaber auftauchte. Einer der Einbrecher soll ihm sofort mit einer Axt drei Mal vor das Gesicht und den Schädel geschlagen haben.

Die Axt sei griffbereit mit geführt worden

Gemeinsam mit zwei Mittätern soll der Angeklagte nachts in das Haus an der Roonstraße eingebrochen sein.
Gemeinsam mit zwei Mittätern soll der Angeklagte nachts in das Haus an der Roonstraße eingebrochen sein. © ANC-News | Rene Anhuth

Dabei, so die Anklage, sollen die drei Einbrecher gemäß einem zuvor gemeinsam gefassten Tatplan gehandelt haben. Die Axt sei griffbereit mit geführt worden, um rücksichtslos jeden Widerstand zu brechen. Dem Angeklagten wird in diesem Zusammenhang ein Verbrechen aus Habgier und zur Verdeckung einer Straftat vorgeworfen. Denn der Einsatz der Waffe soll auch erfolgt sein, um die Mitnahme der Beute zu ermöglichen und eine spätere Identifizierung der Täter zu verhindern. Das Einbrecher-Trio soll den möglichen Tod des Geschädigten dabei bewusst in Kauf genommen haben.

Der 39-jährige Styrumer, der erst kurz zuvor zum zweiten Mal Vater geworden war, erlitt schwerste Schädelverletzungen. Eine Not-Operation rettete ihm das Leben. „Von einer Rückkehr zu einem normalen Leben ist mein Mandant aber noch weit entfernt“, so Thomas Kempgen, Anwalt des als Nebenkläger auftretenden Geschädigten. Bis heute leide der 39-Jährige unter den durch die Verletzungen ausgelösten Folgen. „In psychischer Hinsicht leidet auch die Familie bis heute unter der Tat.“ Die Ehefrau habe das Geschehen unmittelbar mitbekommen, so der Nebenklagevertreter.

Bis Anfang Juli sind insgesamt vier weitere Sitzungstage geplant

Über die Verlesung der Anklageschrift kam das Verfahren am ersten Verhandlungstag nicht hinaus. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Bernhard Scholz, kündigte eine Einlassung des Angeklagten für den nächsten Verhandlungstag am 29. Mai an. Bis Anfang Juli sind insgesamt vier weitere Sitzungstage geplant.