Mülheim. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Rumänen versuchten Mord vor. Er behauptet, einer der Mittäter sei schuld am brutalen Übergriff auf den Styrumer.

Ein brutales Verbrechen zerstörte am 24. Februar 2017 das bisherige Leben eines 39-jährigen Styrumers. Als er – durch nächtliche Einbruchsgeräusche geweckt – in das Erdgeschoss seines Hauses an der Roonstraße ging, wurde er durch Schläge mit einer Axt gegen Gesicht und Schädel schwer verletzt. Die Anklage wirft einem 23-jährigen Rumänen versuchten Mord vor. Am zweiten Verhandlungstag wies der Angeklagte jede Verantwortung zurück.

Er habe sich mit zwei Mittätern am Tatabend getroffen, ließ er durch seinen Verteidiger vortragen. Die Männer sprachen über finanzielle Probleme und kamen überein, einen Einbruch zu begehen. Gemeinsam begaben sie sich in das Viertel in Styrum. „Man entschied sich für das Haus der Familie, weil es von außen so aussah, als könne dort etwas zu holen sein“, so der Anwalt.

„Mein Mandant stand hauptsächlich Schmiere“

Da die Männer kein Einbruchswerkzeug dabei gehabt hätten, brachen sie zunächst in mehrere Schuppen in Gärten hinter den Häusern ein. Dort erbeuteten sie nach der Darstellung des 23-Jährigen auch die spätere Tatwaffe. „Während die Mittäter durch einen Wintergarten in das Haus eindrangen, stand mein Mandant hauptsächlich Schmiere“, so der Verteidiger. Danach sei ihm irgendwann die Axt in die Hand gedrückt worden, die der 23-Jährige in dem Wintergarten abgelegt habe.

Irgendwann habe der Angeklagte sich bis zum Wohnzimmer vorgewagt, um nachzuschauen, was die Mittäter so trieben. „Bei dieser Gelegenheit musste er schockiert mit ansehen, wie einer der Komplizen auf den Geschädigten mit der Axt einschlug.“ Der Einsatz der Waffe sei nie vorher gemeinsam besprochen worden. Im Gegenteil: „Verabredet war, dass man bei Entdeckung sofort fliehen wollte.“ Während der Angeklagte aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Rumänien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden war, wird nach den beiden Mittätern noch gesucht.

Rumänische Polizei suchte vergeblich an Wohnorten der Mittäter

Der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer gab bekannt, dass die rumänische Polizei vergeblich an den Wohnorten der Männer gesucht habe. Sie sollen sich ins Ausland abgesetzt haben.

Für den Prozess sind bis Anfang Juli drei weitere Prozesstage vorgesehen.