Mülheim. Die Ermittlung des Eigentümers der geräumten Schrottimmobilie gestaltete sich schwierig. Stadt Mülheim: Haus bleibt unbewohnbar.

Der Eigentümer des von der Stadt Mülheim vor drei Wochen mit polizeilicher Unterstützung geräumten Hauses bekommt in diesen Tagen Post von der Stadt. Die Suche nach einem Verantwortlichen hätte sich schwieriger gestaltet, so die Stadt, weil es kurz vor der Räumung der Immobilie in Styrum zu einem Eigentümerwechsel gekommen sei.

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„Wir müssen ja wissen, wer verantwortlich ist, um das Schreiben rechtssicher zustellen zu können“, sagte Stadtsprecher Volker Wiebels. Das Gebäude an der Oberhausener Straße 188 gehört aktuell einem Unternehmen in Österreich, so Wiebels. Der ermittelte Eigentümervertreter bekomme nun einen Bescheid über den Zustand des Hauses und die beanstandeten Mängel, und was nötig sein wird, um das Haus wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen.

Die Bewohner des Hauses können nicht in die Immobilie zurückkehren

Vom Eigentümer seien ein Statiker, Architekt und Brandschutzexperte zu beauftragen, der oder die das Haus zusammen mit der Mülheimer Bauaufsicht begeht, um die Mängel vor Ort zu definieren und um zu klären, wie diese zu beseitigen sind, damit das Gebäude wieder vermietet werden kann.

Die 24 Bewohner des Hauses sind nicht obdachlos, betont Wiebels. Sie seien privat bei Bekannten oder Verwandten oder in der Flüchtlingsunterkunft an der Mintarder Straße untergekommen. Die Bauaufsicht habe wegen gravierender statischer Mängel, unter anderem am Laubengang, den Mietern das Betreten des Hauses untersagt. „Das Haus ist derzeit unbewohnbar“, so Wiebels.

„Es bestand Gefahr für Leib und Leben“

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Anlass für eine Überprüfung der Immobilie waren ursprünglich Hinweise auf bestehende Brandschutzgefahren. Das Haus wurde am 31. Juli von der Bauaufsicht, von Tüv und Feuerwehr kontrolliert. Die vorgefundene Situation habe dann jedoch kein Abwarten mehr erlaubt: „Es bestand Gefahr für Leib und Leben“, hieß es bei der Stadt auf die Frage, warum man sich zur unverzüglichen Räumung entschlossen hatte.

Bei Routinekontrollen werden auch andere Mängel entdeckt

Das geräumte Haus in Styrum ist ein Wohn- und Geschäftshaus, das Ladenlokal war aber noch nicht wieder bezogen worden. Es kommt vor, so die Stadt, dass bei der Routinekontrolle von Gewerbebetrieben auch andere Mängel aufgedeckt werden, die zu Maßnahmen wie einer Räumung führen können.

So wurden bei der Routinekontrolle eines Mülheimer Gastro-Betriebs durch die Stadt schon vor einiger Zeit nicht nur illegal beschäftigte Menschen, sondern auch illegales Wohnen entdeckt, erinnert sich Bernd Otto. Es komme vor, dass sich vor Ort neue Hinweise ergeben und die Kontrolle eines Betriebs auf das ganze Haus ausgedehnt werden müsse.

Die Frage nach der Kostenerstattung für den aufwendigen Einsatz konnte noch nicht beantwortet werden. „Es ist ja noch ein laufendes Verfahren“, so Stadtsprecher Wiebels. „Über die Kostenfrage wird später entschieden.“

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Die zehn problematischen Immobilien hat die Stadtverwaltung in Mülheim unter Beobachtung. Das jetzt geräumte Haus in Styrum war eines davon, das die Verwaltung auf dem Schirm hatte. Bis vor einigen Jahren schien das Problem der „Schrottimmobilien“ zumindest in Mülheim keines zu sein – das hat sich allerdings inzwischen geändert. „Hinweisen gehen wir verstärkt nach“, sagt Bernd Otto, Leiter der Ordnungsamtes.

Mängel bei Brandschutz oder Statik machen sofortiges Einschreiten nötig

Rein optische Mängel sind nicht unbedingt ein Grund für ein Einschreiten, Mängel beim Brandschutz oder der Statik hingegen schon. Auch muss die Stadtverwaltung tätig werden, wenn es gesundheitliche Gefährdungen, Hygienemängel gibt oder ein nicht genehmigtes Gewerbe ausgeübt wird. Auch Fälle illegalen Wohnens hat es in Mülheim schon gegeben: Wohnraum, der nicht als solcher ausgewiesen war, oder auch eine Überbelegung mit zu vielen Personen.