Mülheim. In Kürze will der Kämmerer das Gutachten zur Zukunft der Mülheimer VHS vorlegen. Architekt Teich erneuert seine scharfe Kritik an der Stadt.
Während Stadtkämmerer Frank Mendack in Aussicht stellt, innerhalb der nächsten zehn Tage das Gutachten zur Zukunft des VHS-Gebäudes in der Müga zu veröffentlichen, erhebt der Architekt des denkmalgeschützten Gebäudes nochmals schwere Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung. Sie habe das mittlerweile denkmalgeschützte Gebäude „verkommen“ lassen, so Dietmar Teich.
Seit kurzem kursiert ein Video im Netz mit einem Kurzinterview, das Erich Bocklenberg von der Bürgerinitiative „Erhalt unserer VHS in der Müga“ mit Teich geführt hat. „Ich bin sehr enttäuscht und erstaunt, wie das Gebäude hier verkommt und vor sich hin gammelt. Hier wird Vermögen einfach vernichtet“, sagt Teich in jenem Video, das die Bürgerinitiative im Netz streut.
VHS-Architekt: Auflagen sind immer noch problemlos zu erfüllen
Teich kritisiert, dass nach der ersten brandschutztechnischen Gebäudeabnahme im Jahr 1979 offenbar nichts mehr geschehen sei, um den Brandschutz auf Stand zu halten. Die Stadt habe Anpassungen an die gestiegenen Brandschutzvorgaben versäumt. Heutige Auflagen seien aber immer noch problemlos zu erfüllen, gibt sich der Architekt zuversichtlich.
Fotos und Dokumentationen zu Brandschutzmängeln, die die Stadtverwaltung im Zuge der Schließung im September 2017 vorgelegt habe, hält Teich für „tendenziös“. Zu sehen seien ganz normale Durchbrüche, die seinerzeit schon bei der Rohbauabnahme dagewesen seien. Derartige Durchbrüche gebe es heute noch in jedem Neubau.
Baudezernent weist die Vorwürfe von Teich entschieden zurück
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Baudezernent Peter Vermeulen wies die neuerlichen Vorwürfe am Freitag entschieden zurück. Er verwies darauf, dass sein Bauordnungsamt sich ausschließlich an den verschärften Rechtsvorschriften orientiert habe, die eine sofortige Sperrung des Gebäudes nötig gemacht hätten.
In Richtung Teich spottete Vermeulen: „Auch Architekten müssen sich fortbilden, es gilt nicht der Grundsatz: Was damals Recht war, kann heute nicht falsch sein.“ In der Frage des Brandschutzes gehe es um Sicherheit für Leib und Leben, die zu gewährleisten sei.
Stadtverwaltung hat Aufarbeitung eigener Fehler noch nicht betrieben
Offenbar noch gar keine Bemühungen gab es seitens der Stadtverwaltung, nach eigenen Fehlern in der Vergangenheit zu fahnden. Etwa die Frage zu beantworten, warum auch bei zwischenzeitlichen Bauabnahmen nie Mängel festgestellt worden waren. Eine solche selbstkritische Untersuchung hatte Kämmerer Frank Mendack im September 2017 den Mitgliedern des Finanzausschusses zugesagt. Bis heute ist kein Ergebnis einer solchen Prüfung veröffentlicht.
Vermeulen bringt aber doch seine Hoffnung zum Ausdruck, die Zukunft des Bauwerks möglichst zu sichern, bei „einem sachlichen Umgang mit der Thematik“.
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sei es wert, Anstrengungen zu unternehmen, es wieder nutzen zu können. Wenn dies die Stadt wegen ihrer Haushaltsnot nicht stemmen könne, kämen Dritte in Frage. Vermeulen stellt klar: „Der Erhalt des Denkmals wird am einfachsten, wenn es genutzt wird.“
Gutachten zur Zukunft der VHS soll im Netz veröffentlicht werden
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Derweil will Mendack das Gutachten zur Frage, wie Mülheim VHS in Zukunft am wirtschaftlichsten uneterzubringen ist (Sanierung oder Neubau in der Müga, Neubau an anderer Stelle, dauerhafte Miete), Ende nächster, spätestens Anfang übernächster Woche präsentieren. Das Werk soll, mehrere hundert Seiten umfassend, auch im Netz veröffentlicht werden, sobald die Politik informiert ist.
Schließlich muss der Stadtrat noch entscheiden, ob er dem Bürgerbegehren zum Erhalt der VHS in der Müga beitreten will. Nach dem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht ist vorgesehen, dass ein Bürgerentscheid zur Frage bis zum 31. Oktober durchzuführen ist.
Sondersitzung des Stadtrates noch vor den Sommerferien?
„Es wird gerade abgestimmt, ob es noch vor der Sommerpause eine Sondersitzung des Rates dazu geben wird“, sagte Kämmerer Mendack am Freitag auf Nachfrage. Ansonsten bliebe noch die Ratssitzung Ende August, in der Mendack den Etat-Entwurf für 2021 einbringen wird.