Mülheim. . Müllwagen dürfen in Mülheim nicht überall rückwärts fahren, was zum Problem bei der Entsorgung in engen Straßen wird. Eine Lösung wird gesucht.

Können die Anwohner kleiner, enger Straßen künftig ihren Sperrmüll nicht mehr vor die eigene Haustür stellen? Müssen sie Matratzen, alte Sofas, ausrangierte Kühlschränke zu besonderen Abholplätzen bringen? Bis zum Jahresende soll diese Frage abschließend geklärt werden zwischen der Stadtverwaltung und dem Entsorger MEG. Der Hintergrund sind höhere arbeitsschutzrechtliche Anforderungen für die Müllabfuhr, insbesondere, wenn das Entsorgungsfahrzeug rückwärts fahren muss.

Bei drei Familien in Mülheim wurde zunächst nicht abgeholt

Keine Sperrmüllabfuhr mehr in kleinen Straßen: Abschlägig beschieden wurden drei Familien aus Dümpten, die noch vor Ostern bei der MEG einen Abholtermin vereinbaren wollten. Betroffen waren Anwohner von Gänseweg, Hexberg und Wennemannstraße, wie Ratsherr Cevat Bicici (Wir aus Mülheim) berichtete. Die MEG habe ihre Weigerung damit begründet, dass das Unternehmen über kein kleines Sperrmüllfahrzeug verfüge, so dass diese Straßen nicht mehr angefahren werden könnten. Die Bürger sollten, so Bicici, den Sperrmüll selbstständig (kostenlos) zum Recyclinghof an der Pilgerstraße bringen, oder zu einer besser zu erreichenden Stelle transportieren.

Verunsichert hatten sich die Dümptener Bürger an den Politiker gewandt, der nun im Umweltausschuss fragte, wie die Verwaltung das Problem zu lösen gedenke: Denn die MEG habe doch einen Auftrag zu erfüllen. Inzwischen, so Bicici, sei der Sperrmüll bei den betroffenen Familien allerdings abgeholt worden.

160 Straßenabschnitte in Mülheim sind betroffen

Das Problem betrifft nicht nur die drei genannten Straßen im Mülheimer Norden, sondern insgesamt 160 Straßenabschnitte im gesamten Stadtgebiet, führte Umweltamtsleiter Jürgen Zentgraf aus. Hintergrund ist die so genannte „Branchenregel Abfallsammlung“, die seit 2018 für die Arbeitssicherheit gilt. Müllwagen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mehr einfach rückwärts in sehr enge Straßen fahren, denn es könnte jemand dabei verletzt werden.

Die MEG habe inzwischen durch einen externen Gutachter eine Risikobewertung für solche Rückfahrstrecken erarbeiten lassen, sagte Zentgraf im Ausschuss, der Gutachter habe 160 Straßenabschnitte benannt, in denen Müllbehälter und Sperrmüll künftig nicht mehr wie gewohnt abgeholt werden können. In der Vergangenheit berichtete diese Zeitung bereits über Fälle, etwa an der Westminsterstraße in Holthausen, wo zentrale Abholstellen eingerichtet wurden.

Nach einer Gefährdungsbeurteilungen durch die MEG konnte zuletzt in Einzelfällen der Sperrmüll zunächst nicht mit den vorhandenen Fahrzeugen abgeholt werden, bestätigte Amtsleiter Zentgraf. Die MEG habe aber inzwischen zugesagt, „weiterhin für das gesamte Stadtgebiet die satzungsgemäße Entsorgung auch für den Sperrmüll sicherzustellen“, so Zentgraf im Ausschuss.

Bis zum Jahresende soll eine Lösung vorliegen

Die Stadtverwaltung wird nun mit der MEG für jeden der betroffenen 160 Straßenabschnitte Möglichkeiten prüfen, wie der Müll/Sperrmüll sicher abgeholt werden kann. Das könnten, nannte Zentgraf Beispiele, neue Durchfahrts- oder Wendemöglichkeiten sein, bauliche Maßnahmen, die Einrichtung von Abholplätzen oder auch der Einsatz von kleineren Sammelfahrzeugen. Diese Überprüfung der einzelnen Straßen könne allerdings noch bis Ende 2019 dauern. In der Übergangszeit wird die MEG die satzungsgemäße Entsorgung von Müll und Sperrmüll sicherstellen, bekräftigte Jürgen Zentgraf. Es könne allerdings sein, dass in der Zwischenzeit bei Einspruch der Berufsgenossenschaft in Einzelfällen eine Anordnung des Umweltamtes zu befolgen ist, dass der Müll vorübergehend zum Beispiel auf einen Abholplatz gebracht werden muss.

Sperrmüll wird in städtischen Einrichtungen abgeholt

Die Sperrmüllabholung gestaltet sich auch für Kitas nicht immer einfach. So stellte die CDU im Umweltausschuss die Frage, ob städtische und private Kitas Sperrmüll anmelden könnten. In einer Stellungnahme erklärte die Verwaltung, dass die öffentliche Abfallentsorgung vorrangig private Haushalte betreffe. Abfälle etwa von Kitas seien gewerbliche Siedlungsabfälle. Schulen, städtische Kitas, Verwaltungsgebäude fielen daher unter die Gewerbeabfallverordnung. Meist dürften Abfälle aus städtischen Einrichtungen „wie schon immer“ abgefahren werden. Die Stadt werde aber die Entsorgung der städtischen Einrichtungen neu konzipieren. In der Übergangszeit sollen städtische Einrichtungen wie bisher Müll entsorgen können. Soweit städtische Kitas an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, könne auch Sperrmüll aus dem laufenden Betrieb abgeholt werden. Für Kitas in kirchlicher oder privater Trägerschaft gelte das nicht, weil sie nicht an die öffentliche Entsorgung angeschlossen sind, sondern das in privater Verantwortung tun müssen.