Mülheim. Das Ordnungsamt kontrolliert Mülheimer Gastronomien regelmäßig. Ratten im Restaurant seien selten, meist finden sich die Tiere an anderer Stelle.
Der Fall des Dönerimbisses an der Leineweberstraße, in den nach einem Rohrbruch mehrere Ratten eingedrungen waren, sorgte für viel Aufmerksamkeit. Videos und Fotos, die Passanten von der Straße aus aufgenommen hatten und die Tiere im Verkaufsbereich des Imbisses zeigen, verbreiteten sich schnell. Auch wenn sich die Schadnager im Laden binnen einiger Tage ausrotten lassen, wird es wohl noch einige Wochen dauern, bis der Betrieb wieder aufgenommen werden kann.
Lebensmittelüberwachung kontrolliert regelmäßig
Die Lebensmittelüberwachung überprüft und kontrolliert unter anderem Lebensmittel. Hierzu werden Betriebe wie Einzelhandelsgeschäfte, Gaststätten oder Imbisse regelmäßig und unangekündigt aufgesucht, beraten und kontrolliert. Dabei werden regelmäßig Proben entnommen, die in den amtlichen Untersuchungsämtern begutachtet werden.
Die Lebensmittelüberwachung wird von sich aus tätig. Die Hinweise von Verbrauchern sind dennoch erwünscht. Die Lebensmittelüberwachung unter der Telefonnummer 455-3266 oder der E-Mail-Adresse lebensmittelueberwachung@muelheim-ruhr.de zur Verfügung.
Der Kammerjäger Roman Jankowski ist Inhaber der Schädlingsbekämpfung Clausen und weiß, dass Schädlinge und Ungeziefer meist unbemerkt in Gebäude gelangen: „Die Gastronomen können meistens gar nichts dafür.“ Oft werden Tiere wie Schaben mit der Ware vom Lieferanten eingeschleppt. Nur Ratten finden in der Regel ohne die „Hilfe“ Dritter ihren Weg in Gebäude. Verblüffend dabei: Bereits kleinste Schlupflöcher reichten den hartnäckigen Nagern dazu. „Wenn das Loch so groß ist wie eine Ein-Euro-Münze, passen die Ratten durch“, erklärt Roman Jankowski. Solche Schlupflöcher blieben vom menschlichen Auge meist unentdeckt, da sie in der Regel eher im Verbogenen liegen.
Ratten leben meist in der Kanalisation
Ratten verfügen über einen sehr ausgeprägten Geruchssinn, deshalb werden sie von Nahrungsmitteln angelockt. Stehen diese oder auch nur Essensreste ohne luftdichte Verpackung herum, zieht das die Nager an. Der überwiegende Teil der Rattenpopulation in städtischen Gebieten lebt in der Kanalisation, so sei es nicht selten, dass die Tiere durch Abflussrohre ins Innere eines Hauses gelangen. Es komme sogar vor, dass sich Ratten durch die Toilette den Weg ins Innere bahnen, denn „sie sind wirklich gute Kletterer“, sagt Jankowski.
Da gerade Gastronomien mit Lagerbeständen an Nahrungsmitteln Gefahr laufen, Ratten anzulocken, unterstehen sie regelmäßigen Kontrollen der Lebensmittelüberwachung des Ordnungsamtes. Dabei müssen sie ein Eigenkontrollsystem vorweisen können, aus dem hervorgeht, welche Lebensmittel sie wie verarbeiten und lagern. „Es sollte deutlich werden, dass alles Mögliche getan wird, damit für den Verbraucher keine Gefahr von den Lebensmitteln ausgeht“, erklärt Dr. Heike Schwalenstöcker-Waldner, Leiterin der Lebensmittelüberwachung.
Unangemeldete Kontrollen werden regelmäßig durchgeführt
Die Häufigkeit der unangemeldeten Regelkontrollen durch das Ordnungsamt richtet sich nach der Risikobewertung des Betriebs. Die Kriterien dabei: Art der Lebensmittel, Hygiene, Eigenkontrollsystem und Verlässlichkeit des Unternehmers. Je nach aus den Kriterien resultierender Bewertung werden die Gastronomien wöchentlich oder alle drei Jahre kontrolliert. Bei jeder Regelkontrolle erfolgt eine neue Bewertung. „Die meisten Betriebe liegen im Mittelfeld bei ein- bis anderthalbjährlichen Kontrollen“, sagt Schwalenstöcker-Waldner.
Trotz regelmäßiger Kontrollen des Ordnungsamtes und funktionierendem Eigenkontrollsystem kann es zu einem Schädlingsbefall kommen. „Das kann in der besten Küche passieren und ist meist Pech“, sagt Kammerjäger Roman Jankowski. In so einem Fall ist die Lebensmittelaufsicht zu informieren und ein Kammerjäger kümmert sich um die Ratten. Mit industriell gefertigten Fraßködern, die Blutgerinner als Wirkstoff haben, werden die Tiere dann ausgerottet: „Die Betreiber müssen peinlich genau alle Lebensmittel entfernen, sonst fressen die Ratten die Köder nicht.“ Nach fünf bis acht Tagen sollte es keine Schädlinge mehr geben.
Ordnungswidrigkeitsverfahren ist Konsequenz
Auch wenn die Schadnager bereits binnen weniger Tage tot sind, dauere es in der Regel mehrere Wochen, bis der normale Betrieb wieder aufgenommen werden kann. „Wir kontrollieren nach der erledigten Arbeit des Schädlingsbekämpfers noch zwei bis drei Mal, ehe eröffnet werden kann“, erklärt Dr. Heike Schwalenstöcker-Waldner.
Zusätzlich zu den Arbeiten des Kammerjägers und intensiven Hygienemaßnahmen kämen auf Gastronomen bei einem Schädlingsbefall auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu. Die Schlüsselfragen seien dabei: Hat der Betreiber Schuld und hat er alles getan, einen Schaden der Verbraucher zu verhindern? „Wichtig ist, dass der Unternehmer das Problem erkannt hat und etwas dagegen getan hat“, erklärt Dr. Heike Schwalenstöcker-Waldner.