Mülheim/Gelsenkirchen. . Am dritten Prozesstag vorm Landgericht Duisburg gibt der Angeklagte zu, dass er das Mädchen getötet hat. Er habe Ecstasy und Cannabis konsumiert.

Die Frage, ob der 23-jährige Mülheimer Corneliu-Nicolae P. am 29. April vergangenen Jahres seine acht Monate alte Tochter vorsätzlich und mit Gewalt getötet hat – oder es vielleicht doch anders war – ist beantwortet: Bei der Fortsetzung des Prozesses vor dem Landgericht Duisburg legte der Rumäne am Freitag ein Geständnis ab. Zwei oder drei Mal habe er mit der Faust gegen den Kopf des Kindes geschlagen.

Er berichtete, am Tattag mit der ganzen Familie bei der Schwester seiner Lebensgefährtin und deren Mann gewesen zu sein. Dort habe er eine Ecstasy-Tablette genommen. Nach der Rückkehr nach Mülheim habe er mit seiner Lebensgefährtin noch eine Hasch-Zigarette geraucht. „Da ließ die durch das Ecstasy ausgelöste Hochstimmung langsam nach“, so der Angeklagte. Seine Frau, die erst wenige Wochen zuvor aus Gelsenkirchen nach Mülheim zog und dort zuvor in einem Mutter-Kind-Heim lebte, habe bereits im Bett geschlafen, er habe noch im Wohnzimmer gesessen, als die kleine Tochter plötzlich zu weinen begann.

„Da habe ich die Kontrolle verloren“

„Ich sagte meiner Frau, sie solle sich darum kümmern, doch die ist nicht richtig wach geworden“, erzählt Corneliu-Nicolae P. weiter. Im Kinderzimmer habe er versucht, das Kind zu füttern und zu beruhigen. Doch das klappte nicht. „Da habe ich die Kontrolle verloren. Ich wusste nicht mehr, was ich tat.“ Er habe das Baby in sein Bettchen geworfen und mehrfach mit der Faust zugeschlagen. „Danach war Jasmina ohnmächtig.“ Das Kind habe erst wieder die Augen geöffnet, als er es verzweifelt angeschrien habe. Es sei dem Mädchen rasch deutlich schlechter gegangen. „Der Kopf schwoll an.“

Er habe versucht, den Rettungsdienst zu rufen, habe aber mehrfach die falsche Nummer gewählt und sei dann sofort ins nahegelegene Marien-Hospital gefahren. Aus Angst, so der Angeklagte, habe er auch der Lebensgefährtin gesagt, dass das Kind heruntergefallen sei.

Geständnis kann sich strafmildernd auswirken

Der 23-Jährige legte sein Geständnis im letzten Moment des Prozesses ab, in dem es für ihn noch deutlich strafmildernd wirken kann. Denn den weiteren Prozesstag bestimmten die Aussagen der behandelnden Ärzte des Kindes und des Gutachtens der Rechtsmedizin. Danach stand ohnehin fest, dass die ursprüngliche Behauptung des Angeklagten, das Kind sei ihm vom Arm gefallen, nicht stimmen konnte.

Gegen 23.30 Uhr war der Angeklagte mit dem acht Monate alten Mädchen im Marien-Hospital aufgetaucht. Einem Arzt hatte er noch berichtet, das Kind sei ihm wenige Minuten zuvor heruntergefallen. Die Werte des Kindes, so der Mediziner, hätten sich rasch deutlich verschlechtert. Um das Baby besser behandeln zu können, beschlossen die Ärzte eine Verlegung in ein Essener Krankenhaus. Eine Ärztin berichtete, dass man dort die Reanimationsversuche schließlich eingestellt habe. Gegen 2.25 Uhr wurde der Tod festgestellt.

„Einfacher Sturz hätte Verletzungen nicht verursacht“

Am 2. Mai war die kleine Leiche obduziert worden. Die Rechtsmediziner stellten dabei massive Blutungen in die Kopfschwarte und ein deutlich angeschwollenes Gehirn fest. Der Schädel war an einer Stelle eingedrückt, an einer anderen aufgeplatzt. „Es muss mit erheblicher stumpfer Gewalt auf den Kopf eingewirkt worden sein“, so der Gutachter.

„Die Schilderung, die der Angeklagte heute abgegeben hat, passt zum Verletzungsbild. Ein einfacher Sturz aus anderthalb Metern Höhe hätte diese Verletzungen nicht verursachen können.“

>> URTEIL KÖNNTE FRÜHER FALLEN

Das Verfahren gegen Corneliu-Nicolae P. wird am kommenden Dienstag, 2. April, fortgesetzt.

Aufgrund seines Geständnisses ist es denkbar, dass das Urteil schneller gesprochen wird als geplant. Möglicherweise sind nicht mehr alle bis Mittwoch, 10. April, angesetzten Fortsetzungstermine nötig.