Mülheim. . Nach dem Tod eines Säuglings aus Mülheim ist der 22-Jährige Vater dringend tatverdächtig. Seine Aussage überzeugt die Ermittler nicht.
Nach dem Tod eines acht Monate alten Säuglings, der mit massiven Kopfverletzungen zuletzt im Essener Uniklinikum behandelt worden war, besteht nun dringender Tatverdacht gegen den Vater (22). Er sitzt in Untersuchungshaft.
Die ermittlungsleitende Duisburger Staatsanwältin Karin Hülsen sagte am Freitag, dass der Vater unter dringendem Tatverdacht stehe. Er sei es auch gewesen, der mit seinem schwer verletzten Kind in der Nacht zum Montag zunächst ein Mülheimer Krankenhaus aufgesucht habe. Später wurde der Säugling in die Essener Uniklinik verlegt, wo er noch in der selben Nacht infolge seiner Hirnblutungen verstarb.
17-Jährige gibt an, zur Tatzeit geschlafen zu haben
In den Vernehmungen habe die 17-jährige Mutter den Vater belastet, so Hülsen. Sie selbst habe angegeben, sich zur Tatzeit mit ihrem anderen Kleinkind im Schlafzimmer aufgehalten zu haben – schlafend. Sie will nichts mitbekommen haben.
Klar ist für die Staatsanwaltschaft, dass dem Säugling Gewalt angetan worden ist. Der 22-jährige Tatverdächtige habe zwar in den Vernehmungen seine Angaben aus der Klinik wiederholt, er sei mit dem Baby auf dem Arm gestürzt, doch passe das Verletzungsbild nicht mit den Schilderungen überein. Das spreche für „massive Gewalt gegen den Schädel“. Laut Hülsen rätseln die Ermittler weiter, was genau vorgefallen ist. Untersuchungen in der Wohnung der Eltern seien ohne Erkenntnisgewinn geblieben. Der 22- Jährige hat zur Aufklärung bislang nichts beigetragen. Die Staatsanwaltschaft will in ihre Ermittlungen nun auch das nahe familiäre Umfeld einbeziehen.
Ermittlungsbehörde wartet auf Akten der Jugendämter
Der 22- Jährige sitzt in Untersuchungshaft, er ist wegen Eigentumsdelikten polizeibekannt. Die Mutter ist mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Das ältere Kind ist in Obhut genommen worden.
Zur Situation in der jungen Familie, die sowohl vom Gelsenkirchener als auch – nach dem Umzug zuletzt – vom Mülheimer Jugendamt betreut worden ist, konnte die Staatsanwaltschaft am Freitag noch keine Angaben machen. Man warte noch auf die Akten der Ämter, so Hülsen. Die Jugendämter hatten auf Anfrage dieser Zeitung erklärt, sie würden sich wegen der laufenden Ermittlungen nicht öffentlich äußern.