Mülheim. . Die Verbraucherzentrale Mülheim informierte zum Weltverbrauchertag über komplexe Mobilfunkverträge und Folgekosten. Ein Widerruf ist schwierig.

Den diesjährigen internationalen Weltverbrauchertag nahm die Verbraucherzentrale zum Anlass, um über das Thema „Kundenärger im Telefonladen“ zu informieren. Wie Christiane Lersch, die Leiterin der Mülheimer Beratungsstelle, berichtet, geht es in 42 Prozent der Rechtsberatungen um Telekommunikation.

„Die Internet-, Fernseh- und Telefonverträge sorgen regelmäßig für Ärger bei den Kunden“, erzählt Lersch. Grund dafür seien Absprachen, die bei Verkaufsgesprächen entstehen, die eigentlich nicht als solche zu identifizieren sind. Kunden wollen sich zu generellen Problemen in den Telefon-Läden beraten lassen, werden aber durch pfiffige Verkaufsstrategien in einen oder gleich mehrere Verträge herein geredet.

Verdeckte Stichproben in Mülheimer Geschäften

Die Verbraucherberaterin Gudrun Schäfer begab sich für eine lokale Stichprobe inkognito als vermeintliche Kundin in sechs Mülheimer Telefon-Läden, überall mit dem gleichen Anliegen: Sie brauche einen neuen Mobilvertrag bei vergleichsweise geringer Internetnutzung. „Nur in einem Laden habe ich ein passendes Angebot bekommen, alle anderen Anbieter wollten mir teurere Verträge andrehen“, sagt Schäfer.

Ein weiteres erschreckendes Ergebnis der Stichprobe: Von den sechs Läden in Mülheim gab nur ein Anbieter ein sogenanntes Produktinformationsblatt an Gudrun Schäfer heraus. Laut der Telekommunikations-Transparenzverordnung sind die Anbieter bei dem Verkauf einer telekommunikativen Dienstleistung gesetzlich dazu verpflichtet, den Kunden ein Produktinformationsblatt zu geben oder es frei zugänglich ausliegen zu haben.

NRW-weiter Test in Telefonläden

In dem genormten Produktinformationsblatt sind alle Leistungen, Vertragslaufzeiten und Preise aufgeführt. Durch die Normung der Blätter sollen die Informationen bei allen Anbietern transparent gemacht werden, so dass der Verbraucher leichter zwischen den Verträgen vergleichen kann.

Die lokale Stichprobe ist Teil einer NRW-weiten Erhebung der Verbraucherzentrale. Insgesamt wurden 301 Telefongeschäfte in 59 Städten auf den Prüfstand gestellt. In 275 Läden (91 Prozent) gab es kein Produktinformationsblatt. 24 Anbieter gaben das Blatt auf Nachfrage heraus und lediglich zwei Anbieter hatten das Produktinformationsblatt gemäß der gesetzlichen Vorgabe ungefragt parat. „Immerhin war ein Anbieter davon aus Mülheim“, sagt Christiane Lersch. Nichtsdestotrotz seien die Zahlen alarmierend.

Kein Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss im Laden

Vorsicht gilt laut der Verbraucherzentrale bei Verträgen, die im Telefon-Laden geschlossen werden. Hier gelte kein nachträgliches Widerrufsrecht. Da es sich um einen Dienstleistungsvertrag handele, der direkt vor Ort geschlossen wird, gelte der Zeitraum für den Widerruf von zwei Wochen hier nicht. Daher sei bei Vertragsschluss besondere Vorsicht geboten. Ein Ausstieg aus dem Vertrag sei dann nur noch in Ausnahmefällen oder mit rechtlicher Hilfe möglich.

„Wir fordern, dass das Dauerschuldverhältnis aus dem Vertragsschluss im Laden widerrufbar sein sollte“, erklärt Christiane Lersch. Bis dahin könne es aber noch Jahre dauern. So lange gelte absolute Vorsicht bei dem Schließen von Verträgen für Internet, Fernsehen, Telefon und Handy.

>> OFFENE SPRECHSTUNDE DER VERBRAUCHERZENTRALE

Am Dienstag, 19. März, bietet die Verbraucherzentrale Mülheim eine offene Sprechstunde an. Es gibt eine kostenlose Rechtsberatung zu Telekommunikations-Verträgen.

Weitere Informationen zu dem Angebot der Verbraucherzentrale: verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/muelheim