Oberhausen. . In der komplizierten Welt der Tarife für Handys und Internet-TV greifen Berater in Telefonshops laut Verbraucherzentrale zu ungehörigen Tricks.

Selbst erfahrene Verbraucherschützer sind verblüfft darüber, dass viele Verkäufer von Mobilfunkverträgen in Geschäften weltbekannter Marken geltende Vorschriften einfach ignorieren und viele Kunden zu ihrem finanziellen Nachteil falsch beraten.

Eine aufwändige Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW mit Testkunden in über 300 Telefongeschäften, darunter fünf in Oberhausen, ergab, dass flächendeckend selbst einfache Regeln nicht eingehalten werden. So schiebt man nach Erfahrung der Verbraucherexperten Bürgern in der komplizierten Mobilfunkwelt zu große, zu teure und zu langfristige Datenvolumen-Verträge für Handys, Internet-TV und Smarthome unter, die sie eigentlich gar nicht benötigen.

Produktinformationsblatt mit wichtigen Details

Häufigster Verstoß gegen Regeln der Bundesnetzagentur ist nach Angaben der Oberhausener Verbraucherschützerin Petra Gülker, dass Verkäufer das vorgeschriebene Produktinfoblatt mit den wichtigsten Vertragsdetails nicht den Kunden aushändigen – neun von zehn sogar auf Nachfrage nicht.

„Das habe ich nicht für möglich gehalten: Ich habe gedacht, da gibt es sicherlich ein paar schwarze Schafe, aber dass in diesem Umfang Vorschriften nicht eingehalten werden, kommt für uns völlig unerwartet“, sagt die Oberhausener Verbraucherexpertin Petra Gülker.

Ihre Kollegin Evelyn Hoffmann hat als Testkundin in fünf Oberhausener Mobilfunk-Läden nach einem einfachen Grundtarif gefragt – nur telefonieren, ein paar SMS im Monat versenden, zwei bis drei Youtube-Videos in vier Wochen anschauen. „Man hat stets versucht, mir größere Produkte anzudrehen als ich benötige – mit mehr Datenvolumen, mit Internet-TV und neuem Handy.“

Und so versuchen die Telefonläden nach Erfahrung der Fachleute, Verbraucher zu teuren und zu dicken Verträgen zu animieren:

Falsche Infos:

Wichtige Angaben zu Datenvolumen und Preis notiert der Verkäufer nur handschriftlich auf einen Zettel, der Kunde unterschreibt einen Vertrag nur auf einer Maschine, erhält oft noch nicht einmal eine Kopie des Vertragstextes. „Das böse Erwachen kommt mit der ersten Abbuchung. Die Betroffenen haben einen viel zu teuren Vertrag unterschrieben. Aber dann kann man kaum beweisen, dass man eigentlich das handschriftlich notierte Datenvolumen wollte“, warnt Gülker. Vorschrift ist seit Mitte 2017, die zentralen Tarifinfos auf ein DIN-A-4-Blatt direkt auszuhändigen oder offen auszulegen – doch neun von zehn Händlern geben diese kompakte Info noch nicht einmal auf Nachfrage heraus.

Zeitdruck:

Händler verlangen vom Kunden häufig eine sofortige Unterschrift unter Zwei-Jahres-Verträgen mit einem angeblich nur am heutigen Tag gültigen Preis. Die Kosten summieren sich schnell auf 1000 Euro. Gülker rät, sich erst einmal alles ausdrucken zu lassen, zu vergleichen und zu Hause in Ruhe einen Tarif zu unterschreiben.

Lockvogel-Angebot:

Meist gehen die Verkäufer nach Erfahrung der Verbraucherzentrale nicht auf den echten Bedarf des Kunden ein, sondern weisen nur auf Spezialangebote hin – mit neuem Handy, mit einem Super-Preis, der sich aber leider (oft unerwähnt) nach dem dritten Monat deutlich erhöht. Gerne werden EU-Flatrates aufgeschwatzt, obwohl der Kunde gar nicht viel reist. Oder es wird versucht, einen Familientarif zu verkaufen.

Um auf die Vertragsgefahren in Telefonshops persönlich aufzuklären, bietet die Oberhausener Verbraucherzentrale Sonder-Beratungszeiten zu diesem Thema an – am Donnerstag, 21. März, von 15 bis 17.30 Uhr im Bert-Brecht-Haus. Informationen zu dem Thema gibt es recht ausführlich und anschaulich aufbereitet auch auf den Internetseiten der NRW-Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/handyvertrag