Gelsenkirchen. . Zum Weltverbrauchertag informiert die Verbraucherzentrale über schlechte Beratung in Handyshops. Die Folgen lassen den Kunden teuer bezahlen.

Eine gute Beratung in Telefonshops ist wichtig und verhindert viel Ärger, wenn es um Vertragsabschlüsse geht. Aus diesem Anlass gibt es das so genannte Produktinformationsblatt – eine Datenübersicht, die die wichtigsten Details zu einem Vertrag beinhaltet. „Aber die wenigsten Verkäufer informieren auf diese Weise“, sagt Rafael Lech, Leiter der NRW Verbraucherzentrale Gelsenkirchen, mit Bedauern.

Selten richtige Aufklärung bei der Beratung

Anlässlich des Weltverbrauchertages am heutigen Freitag machte die Verbraucherzentrale NRW unter dem Titel „Kundenärger im Telefonladen“ auf dieses Problem aufmerksam.

Es sei eine gesetzliche Voraussetzung von Verkäufern in Telefonläden, die Kunden mit dem Produktinformationsblatt aufzuklären. Doch wie selten das geschieht, bewiesen NRW-weite Stichproben, die die Verbraucherzentrale in den letzten Wochen durchgeführt hat. Von 301 Telefonshops händigten nur zwei ein Produktinformationsblatt direkt aus, 24 weitere taten dies auf Nachfrage.

Marktcheck in Gelsenkirchen

Luisa Cameli von der Verbraucherzentrale hat in Gelsenkirchen einen kleinen „Marktcheck“ durchgeführt und sich in insgesamt fünf Shops als Kundin ausgegeben. „Ich habe mehrmals gefragt, ob sie mir alle Informationen mitgeben können, aber ich habe kein Produktinformationsblatt bekommen“, sagt sie. Meistens hätte es einen Schmierzettel gegeben. Auch als sie gezielt nach dem Produktinformationsblatt gefragt habe, hat ihr nur ein Laden das Dokument ausgehändigt.

Klagen gegen die Verträge seien schwer realisierbar

Oft lassen sich Verkäufer vorab eine Unterschrift geben, die bezeugt, dass Kunden die AGBs und das Produktinformationsblatt gelesen haben.

Wegen dieser Unterschrift seien rechtliche Schritte schwierig, so Lech. Auch ein 14-tägiges Widerrufsrecht gebe es entgegen der allgemeinen Meinung nicht.

Wie ärgerlich eine unzureichende Beratung enden kann, musste Yamal Ramadan erfahren. Der 48-Jährige wollte bei Vodafone für seine beiden Kinder Handys mit Vertrag kaufen. Doch die Vorfreude wich schnell der Wut. „Die haben mich einfach verarscht“, empört sich Ramadan. „Ich habe nach einem Vertrag gefragt, bei dem die Handys kostenlos sind.“ Angeboten wurden ihm zwei Handys, ein Tablet und WLAN für zuhause für rund 82 Euro. Auf das Tablet sollte er einmalig 20 Euro dazuzahlen. Ein Produktinformationsblatt bekam er nicht.

Doppelt so viel gezahlt wie vereinbart

Nach einiger Zeit fiel Ramadan auf, dass mehr Geld – insgesamt mehr als die doppelte Summe des Vereinbarten – abgebucht wurde. Nachdem er sich an die Verbraucherzentrale gewandt hatte, stellte sich heraus, dass für jede SIM-Karte eine kostenpflichtige TV-App und zwei Geräteversicherungen dazugebucht worden sind. Auch ein versprochener Rabatt wurde nicht berücksichtigt. „Zum Glück war die Dame sehr entgegenkommend“, so Rafael Lech über die Mitarbeiterin des Anbieters. Die Fehler wurden korrigiert, dennoch zahlt Ramadan heute rund zwanzig Euro mehr als geplant.