Mülheim. . Dezernent Peter Vermeulen mahnt vor den anstehenden Beschlüssen an, das umstrittene Projekt nicht zu verwässern. Politik debattiert am 22. Januar.
Der für die städtischen Friedhöfe zuständige Dezernent Peter Vermeulen wehrt sich gegen den Vorwurf, die Stadtverwaltung sei zu unsensibel und allein mit betriebswirtschaftlichem Blick an ihr neues Friedhofskonzept gegangen. Vermeulen betont, dass die Pläne, die Friedhofsflächen in den kommenden Jahrzehnten deutlich zu verkleinern, insbesondere Angehörige vor massiven Gebührenerhöhungen schützen. Es helfe auch zu verhindern, dass Friedhöfe in Stadtteilen komplett geschlossen werden müssten.
Vermeulen verweist aktuell, da Alternativvorschläge der Fraktion Bürgerlicher Aufbruch noch mal Thema im Umweltausschuss und Stadtrat sein werden, darauf, dass die Stadt auf den Rückgang der Bestattungszahlen und die geänderte Bestattungskultur reagieren müsse, „um Schlimmeres zu vermeiden“. Schon jetzt sind knapp 40 Prozent der Kosten, die die städtischen Friedhöfe verursachen, nicht durch Gebühreneinnahmen gedeckt (Defizit: 1,8 Millionen Euro pro Jahr).
Millionendefizit soll Allgemeinheit tragen
Mit massiven Gebührenerhöhungen zu reagieren, um die Friedhofsflächen in jetzigem Ausmaß zu halten, erachtet Vermeulen für keine Lösung. In der Konkurrenz zu kirchlichen und privaten Friedhöfen riskiere man so, dass noch weniger Bürger sich für eine Bestattung auf städtischen Anlagen entschieden. Folge: noch mal weniger Einnahmen zur Gegenfinanzierung. So bliebe nur, das Millionendefizit weiterhin dem Steuerzahler aufzubürden. In der Region sei Mülheim mit seinen Plänen noch eine Art Vorreiter, ist sich Vermeulen aber sicher, dass andere Städte folgen werden und müssen, um Gebühren „bezahlbar zu halten. Die Früchte eines Friedhofsentwicklungskonzeptes tragen die künftigen Generationen.“
Für die anstehenden Debatten im Umweltausschuss (22. Januar) und Rat (14. Februar) rechnet Vermeulen noch mit weiteren politischen Initiativen. Möglicherweise auch für eine Härtefallregelung, die eine Beerdigung auf aufzulösenden Friedhofsflächen „in begründeten Einzelfällen“ doch noch möglich machen könnte. Er warne aber davor, das Tor aber noch mal weit zu öffnen und den Grundsatz aufzuweichen, dass in Familiengräbern betroffener Flächen nur noch Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren bestattet werden dürfen.
BAMH will Ausnahmen ins Spiel bringen
„Würden die Grundlagen nun für Einzelne verändert, geriete das gesamte Rechtsgerüst ins Wanken“, weist Vermeulen etwa den Vorstoß des Bürgerlichen Aufbruchs zurück, Angehörigen nun doch noch weitgehend entgegenzukommen. Schlimmstenfalls werde das Friedhofsentwicklungskonzept „insgesamt brüchig und die Stadtverwaltung stünde vor dem Nichts, alles müsste rückabgewickelt werden“, so der Dezernent. Der jüngste Vorschlag des Bürgerlichen Aufbruchs komme „so banal wie einfach rüber, doch er ist geeignet, das gesamte Konzept ins Wanken zu bringen“.
Die BAMH-Fraktion hatte vorgeschlagen, dass ein Zeitpunkt in der Zukunft bestimmt wird, bis zu dem noch Personen in bereits vorhandenen Grabstellen im Außenbereich bestattet werden können. Im Gegenzug sollten sich diese mit verminderten Pflegestandards in den jeweiligen Friedhofsbereichen einverstanden erklären – ohne Erstattung von Kosten.
Vermeulen blickte aktuell auch noch einmal auf die zahlreichen Gespräche zurück, die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung im Jahr 2018 mit Betroffenen geführt haben. Er sagt: „Wir haben viele berechtigte Einwände von Betroffenen gehört. Wir verstehen die individuellen Nöte und haben versucht, diesen mit guten Vorschlägen zu begegnen. Viele haben unsere Angebote angenommen, weil sie die Intentionen des Friedhofsentwicklungskonzeptes verstanden haben.“ Anderen stehe der Klageweg offen.
>>>Bescheide gehen erst im Februar raus
- Bescheide zum neuen Friedhofskonzept können laut Dezernent Peter Vermeulen erst rausgehen, wenn der Stadtrat am 14. Februar eine zusätzliche Entscheidung getroffen hat.
- Demnach muss geklärt sein, ob und wie lange das Angebot der Stadt fortbestehen bleibt, kostenlos Grabsteine von Gräbern im Außenbereich dorthin zu versetzen, wo langfristig Friedhofsflächen vorgesehen sind.