Mülheim. . Angehörige sollen weiterhin in Gräbern im Außenbereich der Friedhöfe bestattet werden können. Dies sieht ein Vorschlag der BAMH-Fraktion vor.

Noch immer empören sich Bürger über die Friedhofssatzung, die unter anderem vorsieht, dass Familiengräber in Außenbereichen der Friedhöfe nicht mehr belegt und nach Ablauf der Ruhefrist aufgegeben werden sollen. Der Unmut erreicht auch die politischen Fraktionen.

Im Januar soll zum Friedhofskonzept letztmalig der Umweltausschuss tagen, danach will die Stadtverwaltung die gültige Satzung an rund 4000 Haushalte verschicken. Gegen die Satzung kann dann juristisch vorgegangen werden. Einige betroffene Angehörige haben bereits angekündigt, diesen Weg zu gehen.

BAMH veröffentlicht Fünf-Punkte-Plan

Die Fraktion Bürgerlicher Aufbruch Mülheim (BAMH) fordert mehr Zeit, um über das Konzept und seine Tücken noch einmal zu diskutieren. Im Januar will Fraktionschef Jochen Hartmann einen Vorschlag im Umweltausschuss unterbreiten. Dieser sieht fünf Punkte vor und soll Härten vermeiden.

1. Die Teilung zwischen Kernbereich und Außenbereich auf den Friedhöfen soll danach beibehalten werden. Ziel ist eine Konzentrierung der Gräber, um so langfristig Pflegekosten zu sparen und irgendwann Friedhofsfläche aufzugeben. Durch neue Bestattungsformen werden immer weniger Flächen benötigt. Derzeit decken die Einnahmen nicht die Pflegekosten.

Vorschlag: Pflegestandards im Außenbereich senken

2. Alle noch zu einem zu bestimmenden Zeitpunkt lebenden Personen erhalten nach BAMH-Vorschlag die Berechtigung zur Bestattung in einer bereits vorhandenen Grabstelle im Außenbereich. Neue Grabstellen werden dort nicht mehr eröffnet.

3. Die Aufteilung in Kern- und Außenbereich führt zu einer Zweiteilung der Pflegestandards. Im Kernbereich soll der bisherige Standard erfolgen, im Außenbereich wird er eingeschränkt.

4. Die betroffenen Angehörigen, so Hartmann, sollen sich dann mit dem eingeschränkten Pflegestandard einverstanden erklären und zugleich auf eine Teilerstattung bereits angefallener Gebühren verzichten.

5. Im Außenbereich werden für künftige Bestattungen von Angehörigen Gebühren gesenkt.