Mülheim. . Im Streit um Feuchtigkeitsschäden in Karl-Ziegler- und Luisenschule sieht das Landgericht die ÖPP-Partner Mülheims in der finanziellen Pflicht.
Im Streit darum, wer für überraschende Sanierungskosten am Karl-Ziegler-Gymnasium und an der Luisenschule aufkommen muss, deutet sich ein Erfolg der Stadt gegen ihre privaten Partner Strabag und Züblin an. Nach mehr als zwei Jahren will das Landgericht Duisburg Ende Januar im Klageverfahren ein Urteil sprechen.
Die Stadt hatte vor Jahren neben der Willy-Brandt-Gesamtschule auch die beiden genannten Schulen von der Bietergemeinschaft aus Strabag und Züblin sanieren lassen. Die Kooperation in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) sah vor, dass die Baufirmen die Schulgebäude nicht nur auf Vordermann bringen, sondern sie auch fortlaufend instandzuhalten haben und den Hausmeisterdienst stellen. Allein in diesem Jahr zahlt die Stadt für Unterhaltung, Bewirtschaftung, Zinsen und Tilgung 6,2 Millionen Euro.
Streitwert in Höhe von 3,5 Millionen Euro möglich
Schon während der Bauzeit waren aber Probleme im Miteinander aufgetaucht. Wegen Feuchtigkeitsschäden sowohl in der Karl-Ziegler- als auch in der Luisenschule streiten sich Stadt und Baufirmen seit mehr als einem halben Jahrzehnt darum, wer die Kosten zur Beseitigung der Schäden zu tragen hat. Mindestens soll es um eine Summe von mehr als zwei Millionen Euro gehen, es war auch schon mal von einem Streitwert in Höhe von 3,5 Millionen Euro die Rede.
Die Bietergemeinschaft als ÖPP-Partnerin der Stadt reichte in der Folge eine Feststellungsklage bei Gericht ein. Nun machte das Gericht deutlich, dass es die Baufirmen in der finanziellen Pflicht sieht. Die Vorsitzende Richterin begründete ihre Sicht auf die Dinge mit einer „Risikoregelung“, auf die sich Stadt und Bietergemeinschaft für die Karl-Ziegler-Schule im Dezember 2012 verständigt hatten, als auch schon die Feuchtigkeitsschäden in ihrem Ausmaß bekannt waren. In der Vereinbarung hatte sich die Bietergemeinschaft verpflichtet, keine weiteren Kosten gegenüber der Stadt geltend zu machen, „es sei denn, diese werden ausdrücklich zusätzlich beauftragt“.
Nicht nach dem damaligen Stand der Technik
Das Gericht verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass zum Zeitpunkt der Vereinbarung bereits ein Gutachten aufgezeigt habe, dass beim Bau des Ziegler-Gymnasiums in den 1960er Jahren die Gebäudeabdichtung zur Verhinderung von Feuchtigkeitsschäden nicht nach dem damaligen Stand der Technik erfolgt sei. „Da kann sich die Klägerin nicht mehr darauf berufen, nicht gewusst zu haben, worauf sie sich einlässt“, so die Vorsitzende Richterin, die die Sachlage im Fall der Luisenschule ähnlich bewertet.
Der Anwalt der Bietergemeinschaft äußerte vor Gericht sein Unverständnis. Nach ursprünglichem Vertrag habe die Stadt den Baufirmen „ein Gebäude nach Stand der Technik geschuldet“. Er blitzte ab. Die zusätzliche vertragliche Regelung zur Risikoverteilung aus 2012 spreche eine klare Sprache, so die Richterin. Außerdem werde aus den Unterlagen deutlich, dass die Bietergemeinschaft die Schäden auch vor Abgabe ihres Sanierungsangebotes hätte erkennen können. Konkurrierende Bieter hätten die Schäden nach den Besichtigungen erkannt. Ferner habe die Bietergemeinschaft zum Zeitpunkt, als sie der Risikoverteilung zugestimmt habe, schon eineinhalb Jahre in der Ziegler-Schule gearbeitet.
Stets von einer „Tropfsteinhöhle“ gesprochen
Diese Sichtweise unterstrich vor Gericht auch der Leiter des städtischen Immobilienservices, Frank Buchwald, am Beispiel der Luisenschule: „Dass die Räume feucht waren, konnte ein Blinder mit dem Krückstock sehen.“ Nicht umsonst habe Ex-Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld, einst Leiterin der Luisenschule, stets von einer „Tropfsteinhöhle“ gesprochen.
Das Landgericht will am 24. Januar ein Urteil verkünden. „Dass es um viel Geld geht, ist uns bewusst“, schickte die Vorsitzende Richterin beide Streitparteien zunächst nach Hause. „Aber die Regelung haben wir ja nicht gemacht.“
Sanierungen wurden 2006 beschlossen
>>Im Masterplan „Gute Schule“ hatte die Stadt 2006 die Sanierung von Karl-Ziegler-Gymnasium, Luisenschule und Willy-Brandt-Gesamtschule beschlossen.
2010 unterzeichneten Vertreter von Stadt und Bietergemeinschaft den Vertrag zur öffentlich-privaten Partnerschaft , dessen Volumen seinerzeit auf rund 176 Millionen Euro beziffert wurde.