Die privaten Partner der Stadt Mülheim für drei Schulsanierungen begehren auf: Für mutmaßlich verdeckte Mängel wollen sie nicht aufkommen.
- Die privaten Partner der Stadt Mülheim für drei Schulsanierungen wollen für mutmaßlich verdeckte Mängel nicht aufkommen
- Die Bietergemeinschaft der Baukonzerne Strabag und Züblin haben beim Landgericht Duisburg Klage eingereicht
- Verwirrung gibt es um die ÖPP-Koordinierung der Stadt: Hat sie eigens dafür wieder Personal eingestellt?
Die Stadtverwaltung lehnt weitergehende Auskünfte zu den vertraglichen Ausgestaltungen und Problemen mit Bauprojekten in öffentlich-privater Partnerschaft ab. Entsprechende Fragen dieser Zeitung zu den millionenschweren Deals etwa bei dem Karl-Ziegler-Gymnasium, der Luisen- und Willy-Brandt-Gesamtschule blieben wieder einmal unzureichend oder gar nicht beantwortet. Etwas Licht ins Dunkel wird aber wohl ein Klageverfahren bringen, das beim Landgericht Duisburg anhängig ist.
Beim Streit vor Gericht geht es um 500 000 Euro
Mit ihrer Klage will die private Bietergemeinschaft aus Strabag und Züblin AG, Partnerin der Stadt für die Schulsanierungen, gerichtlich feststellen lassen, dass sie die Kosten für nachträglich aufgetauchte Feuchtigkeitsschäden sowohl am Karl-Ziegler-Gymnasium als auch an der Luisenschule nicht zu tragen hat, sondern die Stadt. Bei dem Streit geht es um rund eine halbe Million Euro, die keiner der beiden Vertragsparteien zahlen will. Insgesamt sollen, unbestätigten Informationen dieser Zeitung zufolge, die Unternehmen und die Stadt aktuell gar um eine Summe von rund 3,5 Millionen Euro streiten.
Ein Gerichtssprecher bestätigte auf Anfrage die Klage. Derzeit sammelt das Gericht im schriftlichen Vorverfahren die Positionen der Streitparteien ein, ein Verhandlungstermin ist noch nicht festgelegt. Strabag und Züblin machen dabei laut Gericht geltend, dass sie nicht für die Schäden in die Verantwortung zu nehmen seien.
Feuchtigkeitsschäden zwei Jahre nach der Abnahme
Zwei Jahre nach der Gebäudeabnahme seitens der Stadt seien die Feuchtigkeitsschäden an Wänden und in Kellern der beiden Schulen aufgetreten. Ein von der Bietergemeinschaft beauftragter Gutachter habe festgestellt, „dass eine mangelhafte Abdichtung und weitere Mängel der Bestandsgebäude dazu führen, dass das Gebäude einer Schule nicht hinreichend gegen Sickerwasser abgedichtet sei. Bei einer anderen Schule sei die Abdichtung der Bodenplatten und Außenwände des Bestandes nicht dazu geeignet, stauendes Sickerwasser und Bodenfeuchte abzuhalten“, gibt der Sprecher des Landgerichtes die Argumentationslinie von Strabag und Züblin wieder.
Jene Baumängel aufgrund nicht beachteter DIN-Normen habe es schon bei Errichtung der Gebäude gegeben, sie seien für die Bietergemeinschaft aber nicht erkennbar gewesen, als sie ihr Angebot zur Sanierung abgegeben habe. So seien diese Risiken im Angebot auch nicht eingepreist gewesen.
Stadt: Bietergemeinschaft hat falsch kalkuliert
Laut Gerichtssprecher hält die Stadt dagegen, dass die Bietergemeinschaft ihr Angebot damals offenbar falsch kalkuliert habe. Die noch laufenden Sanierungsarbeiten, für die Strabag und Züblin jetzt zusätzliches Geld verlangen, seien „bereits Gegenstand des vereinbarten Pauschalpreises“, den man für intakte Schulgebäude zahle.
Mit seiner Klage will der private Partner, der bis zum Jahr 2035 neben den drei weiterführenden Schulen auch noch für den Betrieb der Gemeinschaftsgrundschule Styrum eingekauft ist, erreichen, dass die Finanzierungspflicht auch für künftige Feuchtigkeitsschäden, die aus jener Bausubstanz herrühren, bei der Stadt liegt.
Weitere juristische Auseinandersetzungen sind nicht ausgeschlossen, wie der städtische Immobilien-Chef Frank Buchwald jüngst andeutete.
>> Verwirrung um städtische ÖPP-Koordinatorin
Laut Informationen dieser Zeitung setzt der städtische Immobilienservice wegen der vielen Probleme mit der Schulpartnerschaft seit geraumer Zeit eine ÖPP-Koordinatorin ein, um den regelmäßigen Austausch mit Vertretern der Schulen und der privaten Betreiber Strabag und Züblin zu gewährleisten.
Die Stadt verweigerte nun Details zu dieser Koordinierung, verwies auf interne Personalangelegenheiten. Dabei dürfte die Frage, ob eigens hierfür eine Stelle eingerichtet worden ist, auch von politischem Belang sein. Schließlich hatte die Politik schon im Jahr 2010 die Auflösung der ÖPP-Stabsstelle beschlossen, weil keine Notwendigkeit mehr für eine groß angelegte Koordinierung gesehen worden war. So sollten seinerzeit knapp 300 000 Euro Personalkosten eingespart werden. Unbeantwortet ließ die Stadt die Frage, ob die ÖPP-Koordinatorin beim Immobilienservice ausschließlich mit dieser Aufgabe betraut ist.