Mülheim. . Auf CDU-Initiative legt die Stadt Mülheim eine Liste vor, nach der allein in 191 Fällen bislang keine Erschließungsbeiträge geflossen sind.

Immer wieder ist der Ärger groß, wenn die Stadt teilweise nach Jahrzehnten an Hauseigentümer Bescheide schickt, mit denen Tausende Euro Erschließungsbeiträge für den Straßenbau gefordert werden. Auf Initiative der CDU hat die Stadtverwaltung nun endlich eine Liste jener Straßen veröffentlicht, für die Anlieger noch mit Beitragsbescheiden rechnen müssen. Die Liste ist außerordentlich lang.

Grundsätzlich sind zur Abrechnung von Straßenbaukosten zwei Systeme zu unterscheiden: Wird eine Straße neu errichtet, werden Erschließungsbeiträge fällig. Handelt es sich nur um Erneuerungs- oder Verbesserungsmaßnahmen, sind unter Umständen Anliegerbeiträge zu zahlen.

Anliegerbeträge haben eine Frist von vier Monaten

Die Anliegerbeiträge stellen insofern kein größeres Problem für die Stadt dar, weil im Kommunalabgabengesetz geregelt ist, dass die Stadt Anliegerbeiträge nur in einer Frist von vier Jahren nach Ende der Bauarbeiten verlangen darf. Baudezernernt Peter Vermeulen hatte der Politik unlängst noch einmal versichert, dass die Stadt hier nichts anbrennen lasse und alle Beitragsbescheide fristgemäß rausschicke. Am Ende dieses Jahres werden es 104 Straßenabschnitte sein, die es noch abzurechnen gilt. Darunter sind noch zwölf Straßenbauprojekte, die im Jahr 2015 abgeschlossen wurden und die im nächsten Jahr abgerechnet werden müssen: Das betrifft Abschnitte von Althof-, Duisburger, Kettwiger, Uhland- und Friedhofstraße, auch vom Heel- und vom Schachtweg.

Regelmäßig für Unmut bei überraschten Bürgern sorgen jene Bescheide, mit denen die Stadt von Eigentümern Erschließungsbeiträge einfordert, teilweise nach Jahrzehnten. Oft schon haben sich Grundeigentümer und Stadt darüber vor Gericht gestritten. Dabei steht fest: Die Ansprüche der Stadt, Anlieger an den Kosten für die erstmalige Herrichtung einer Straße zu beteiligen, verjähren nicht.

Abrechnung erst, wenn Straße Standard entspricht

Der Teufel steckt im Detail: Die Stadt kann Straßenbaukosten erst umlegen, wenn eine „neue“ Straße einem festen Standard oder den Festlegungen im Bebauungsplan entsprechend komplett ausgebaut ist. Ist etwa nur einseitig ein Fußweg vorhanden, kann die Straße nicht abgerechnet werden.

Einen anderen Fall brachte die CDU im September im Planungsausschuss auf den Tisch: den von Ludwig- und Beckstadtstraße in Heißen. Hier steht auch noch eine Abrechnung aus, weil die Straße nicht den ursprünglichem Plan entsprechend ausgebaut und dies auch für die Zukunft ausgeschlossen worden ist. Die CDU forderte, die Straßenbaumaßnahme mit geeigneten Maßnahmen (baulich oder baurechtlich) abzuschließen, damit endlich die kalkulierten 200.000 Euro für den städtischen Etat fließen können.

Einzelfälle gesondert betrachten

Um bestimmte Straße abrechnen zu können, darauf verweist ein Sachbearbeiter aus dem Amt für Verkehrswesen und Tiefbau aktuell, wären mitunter aufwändige Planänderungsverfahren zu durchlaufen, falls dies planungsrechtlich überhaupt möglich sei. Jeder Einzelfall sei gesondert zu betrachten.

Bei den Erschließungsbeiträgen besteht bei der Stadt ein erheblicher Abrechnungsstau, wie die aktuelle Auflistung aus dem Verkehrsdezernat zeigt. Für 191 Straßen beziehungsweise Straßenabschnitte hat die Stadt die Anlieger noch nicht an den Baukosten beteiligt. Zu den bislang entgangenen Einnahmen macht das Verkehrsdezernat in seiner Aufstellung für die Planungspolitik keine Angaben. Es dürfte sich aber wohl um eine beträchtliche zweistellige Millionensumme handeln.

>>> Listen sind einsehbar

Die Listen mit allen noch nicht abgerechneten Straßen sind im Ratsinformationssystem der Stadt im Internet zu finden . Hier können die Listen zu Anlieger- und Erschließungsbeiträgen gesondert abgerufen werden.