Mülheim. . Nach der Rechtsauffassung der Stadt hat die Initiative eine Frist versäumt, weil sich das Bürgerbegehren gegen einen Ratsbeschluss richtet.

Die Stadtverwaltung hält das Bürgerbegehren zur VHS für unzulässig. Dies hat Stadtdirektor und Rechtsdezernent Dr. Frank Steinfort am Dienstagmorgen Vertretern der Initiative „Erhalt unserer VHS in der Müga“ mitgeteilt. Die Gemeindeordnung sieht eine derartige Beratung der Initiatoren vor. Nach der Rechtsauffassung der Stadtverwaltung richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Ratsbeschluss vom 7. Dezember. Danach wäre die Frist von drei Monaten, in der ein Bürgerbegehren eingereicht werden muss, verstrichen.

„Dies ist unsere Rechtsauffassung und keine Entscheidung über die Zulässigkeit“, betonte Steinfort. Die Bürgerinitiative muss sich dieser nicht anschließen und kann durchaus nun in Mülheim Unterschriften sammeln: Sie will dies bisher mit folgender Fragestellung tun: „Sollen VHS-Grundstück und -Gebäude in der Müga im Eigentum und im Besitz der Stadt Mülheim bleiben und der VHS-Betrieb dort wieder aufgenommen werden?“

Vier Alternativen in der Prüfung

Das VHS-Gebäude an der Bergstraße war im vergangenen Herbst wegen massiver Brandschutzmängel geschlossen worden. Derzeit erfolgt der Lehrbetrieb in verschiedenen anderen Gebäuden, ab September zunächst für fünf Jahre im ehemaligen AEG-Haus an der Aktienstraße.

Entscheidend für die Rechtsauffassung der Stadt ist jener Ratsbeschluss, nachdem zur VHS ein Gutachten erstellt werden soll, das derzeit europaweit ausgeschrieben wird. Geprüft werden sollen vier Alternativen, wo und in welcher Form künftig VHS stattfinden kann und was die wirtschaftlichste Lösung wäre. Geprüft werden soll dabei die Sanierung der bisherigen VHS in der Müga, wie es die Initiative fordert, der Neubau einer VHS auf einem städtischen oder fremden Grundstück sowie die dauerhafte Anmietung eines Gebäudes.

„Das Bürgerbegehren richtet sich zwar nicht ausdrücklich gegen diesen Ratsbeschluss, aber in der Wirkung schon“, so der Stadtdirektor. Denn es würde die vom Rat geforderten Prüfungen der Alternativen überflüssig machen. Insofern greife es in den Ratsbeschluss ein. Steinfort: „Nicht der Wortlaut ist entscheidend, sondern die Wirkung des Begehrens.“

Kostenschätzung liegt bei 16 bis 20 Millionen Euro

Sollte sich die Initiative dafür entscheiden, Unterschriften zu sammeln, müsste sie den Bürgern auch die Kostenschätzung für ihren Vorschlag darlegen. Diese Kostenschätzung muss die Stadt erstellen, sie hat sie ebenfalls am Dienstag vorgelegt: Danach würden die Sanierungskosten für die VHS in der Müga bei „vorläufig 16 bis 20 Millionen Euro“ liegen. Das Immobiliendezernat spricht von einer groben Schätzung, die auf allgemeinen Erfahrungswerten für vergleichbare Bildungseinrichtungen basiert. Sie enthalte jedoch „erhebliche finanzielle Unwägbarkeiten“. Die Stadt verweist dabei unter anderem auf größere Mengen an möglichen Schadstoffen, auf die Steigerung von Baupreisen und auf den Denkmalschutz, unter dem das Gebäude steht. Eine Präzisierung soll das Gutachten liefern.

In einer ersten Reaktion erklärte Erich Bocklenberg, einer der Sprecher der Initiatoren: „Wir werden uns jetzt nicht beirren lassen und unsere Ziele und Inhalte keinesfalls aufgeben.“ Im kleineren Kreis will man sich beraten.

Am Ende entscheidet der Rat – oder das Gericht

Die Erhaltung und die sinnvolle Nutzung der VHS in der Müga bleibt für die Initiative das oberste Ziel. „Wir richten uns nicht gegen den Ratsbeschluss“, betont Erich Bocklenberg und sieht daher auch keine Frist versäumt. „Wir wollen die zügige Inbetriebnahme des Gebäudes nach Sanierung des Brandschutzes.“ Die Vergabe eines Gutachtens hält die Initiative für falsch. Die rund 900 000 Euro für das Gutachten hätte man, so Bocklenberg, besser schon in den Brandschutz investiert.

Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren wären 6700 gültige Unterschriften nötig, die dem Rat vorgelegt werden. Dieser entscheidet, ob er dem Begehren beitritt oder sich der Rechtsauffassung der Stadt anschließt. Sollte das Letztere der Fall sein, kann die Initiative das Gericht zur Klärung einschalten.