Mülheim. . Bei der Verbraucherberatung drehen sich die meisten Anfragen um Telefonanbieter, Abofallen, Vertragsprobleme. 7124 Bürger suchten in 2017 Hilfe.
Welche Probleme und Sorgen Mülheimer Verbraucher überwiegend beschäftigen, erlebt Christiane Lersch, Leiterin der Verbraucherzentrale, täglich: Telefonanbieterwechsel, Vertragsprobleme mit Telefonanbietern, Abofallen oder unkorrekte Inkassoforderungen.
„In 42 Prozent unserer Rechtsberatung geht es um Telekommunikation“, sagt sie. Die Ideen, ans Geld der Verbraucher zu kommen, gehen den Betrügern nicht aus, weiß Lersch. So beschäftigten so genannte „Ping-Anrufe“ die Mülheimer Verbraucherschützer im vergangenen Jahr: Betrüger versuchen, durch kurzes „Anklingeln“ einen Rückruf zu provozieren, das Telefondisplay meldet „Anruf in Abwesenheit“. Doch der Rückruf geht in ein Land mit einer Landesvorwahl, die sich geringfügig von der einer deutschen Stadt unterscheidet. Bandansagen sollen den arglosen Rückrufer dann in der Leitung halten, bei den Betrügern klingen die Kassen durch die Mehrwertdienste. Häufig konnten die Verbraucherberater helfen „Die Bundesnetzagentur kann ein Inkassierungsverbot verhängen“, so Lersch. „Für verschiedene Länder ist das schon verhängt worden.“
3144 Internetzugriffe waren es im vergangenen Jahr
2017 suchten 7124 Verbraucher an der Leineweberstraße 54 Rat und Hilfe – 8439 Bürger waren es noch im Jahr 2016. Das liege daran, so Lersch, dass sich inzwischen immer mehr Ratsuchende auf den Seiten der Mülheimer Verbraucherberatung informierten: 2700 Internetzugriffe waren es in 2016; 3144 im vergangenen Jahr.
Zudem gibt es in jedem Jahr Themen, die etwa wegen einer Gesetzesänderung einen besonders hohen Beratungsbedarf der Verbraucher erzeugen können. 2016 etwa war es das BGH-Urteil zum Widerruf bei einer Immobilienfinanzierung, was der Beratungsstelle viel Zulauf brachte. Der Kreditvertrag konnte möglicherweise rückabgewickelt werden – in einer Niedrigzinsphase ist das durchaus lukrativ.
Werber setzen auf Unkenntnis
Im vergangenen Jahr sorgte die Einstellung des analogen TV-Programms zum 30. Juni dafür, dass sich vor allem ältere Kabelkunden von Werbern unüberlegt Produkte der Unitymedia NRW GmbH verkaufen ließen, so Christiane Lersch: „Die Werber hatten dabei auf Unkenntnis gesetzt. Denn dass für die anstehende Umstellung von analogem auf digitalen Kabelempfang keine neuen Verträge notwendig sind, das hatten sie natürlich nicht verraten.“ Aktuell könnte die seit 25. Mai gültige EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Rückblick aufs Jahr 2018 ein Dauerbrenner werden, ahnt Lersch schon jetzt: „Wir haben sehr viele Nachfragen. Jede Organisation macht es ja auch irgendwie anders.“ Das ab 1. Juli gültige neue Reiserecht beschert Verbrauchern Vor- und Nachteile bei einer Reise-Buchung im Internet – und der Verbraucherberatung sicher noch so manche Nachfrage.
Über einen Satelliten ins Mobilfunknetz einwählt
Häufig müssen die Beraterinnen auch aufklären, denn manche Unkenntnis geht ins Geld: Zwar sind seit dem 15. Juni 2017 in den 28 EU-Staaten die Roaming-Aufschläge fürs Surfen und Telefonieren abgeschafft, aber eben nur in den EU-Staaten. „Die Schweiz, die Türkei und Norwegen gehören nicht dazu,“ so Lersch. Teuer kann es auch beim Surfen/Telefonieren auf einem Kreuzfahrtschiff oder im Flugzeug werden, wenn sich das Handy über einen Satelliten ins Mobilfunknetz einwählt. So hatte eine Mülheimerin, die ihr Gerät auf einer Fähre benutzt hatte, später 400 Euro mehr auf der Rechnung. Und der Flug in die USA kostete einen kommunikationsfreudigen Mülheimer sogar 1500 Euro extra.