Mülheim. . 39-Jähriger hatte im September 2017 den Partner seiner Ex-Freundin aus Eifersucht niedergestochen. Staatsanwalt spricht von versuchtem Mord.
Neun Jahre Gefängnis wegen versuchten Mordes, so lautete am Donnerstag vor dem Landgericht Duisburg der Antrag des Staatsanwaltes und der Nebenklage gegen einen 39-jährigen Angeklagten. Aus Eifersucht hatte der Mann am 2. September 2017 einen 48-jährigen Mann auf dessen Terrasse in Raadt durch einen Messerstich lebensgefährlich schwer verletzt.
Mit gesenktem Kopf hörte der Angeklagte den Schlussvorträgen zu. Zur Tatzeit hatte er getrennt von seiner Freundin und den gemeinsamen Kindern gelebt, aber noch regelmäßig Kontakt gehabt. Offenbar hatte der Mann gehofft, die Beziehung noch retten zu können, doch dabei sah er den Geschädigten, mit dem sich seine Ex-Freundin angefreundet hatte, als größtes Hindernis.
Er versteckte sich in einem Gebüsch
„Der Angeklagte sah nur eine Chance, die Beziehung zu retten, nämlich wenn der Nebenbuhler tot wäre“, so der Staatsanwalt. Nach einem Tag mit seiner Familie, der ihn daran erinnerte, wie schön es doch früher war, habe der Angeklagte daher den Entschluss gefasst, den Geschädigten zu beseitigen. „Er versteckte sich in einem Gebüsch in der Nähe der Terrasse und wartete auf eine günstige Gelegenheit.“ Heimtückisch, so der Anklageklagevertreter, sei der 39-Jährige dann hervorgesprungen und habe seinem Opfer in den Rücken gestochen.
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Zu Gunsten des Angeklagten wertete der Staatsanwalt dessen Geständnis. Darin, so die Überzeugung des Anklagevertreters, habe der Angeklagte indirekt auch Anhaltspunkte dafür geliefert, dass von einem Rücktritt vom Mordversuch keine Rede sein könne. „Er hat uns selbst erzählt, dass er in der Nacht nach der Tat bis zu seiner Festnahme immer wieder nach Nachrichten gesucht hat, die vom Tod des Geschädigten berichteten.“
Nur durch eine Not-Operation gerettet
Der an der Leber und einer Nieren-Arterie verletzte Mann hatte durch eine Not-Operation gerettet werden können. Der Anwalt des als Nebenkläger auftretenden 48-jährigen Hundetrainers wies in seinem Schlussvortrag darauf hin, dass sein Mandant bis heute unter den körperlichen, vor allem aber unter den seelischen Folgen der Tat leide. „Er hat Angstzustände. Eine weitere Teilnahme an dieser Verhandlung war ihm nicht möglich.“
Verteidiger plädiert auf gefährliche Körperverletzung
Der Verteidiger ging in seinem Plädoyer von einem Tat-Rücktritt des Angeklagten aus. „Er hätte auch drei oder vier Mal zustechen können. Hat er aber nicht.“ Er beantragte, den 39-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu nicht mehr als sechs Jahren Freiheitsstrafe zu verurteilen.
„Wenn ich könnte, würde ich die Tat rückgängig machen“, sagte der Angeklagte in seinem letzten Wort. „Es tut mir unendlich Leid.“ Das Urteil soll am kommenden Montag verkündet werden.