Mülheim/Essen/Duisburg. . Im September 2017 hatte der mutmaßliche Täter einen 48-jährigen Hundetrainer von hinten niedergestochen. Geständnis zum Prozess-Auftakt.

Der Fall machte Anfang September des vergangenen Jahres Schlagzeilen: Nahe des Flughafens Essen/Mülheim im Stadtteil Raadt hatte ein Mann seinem 48-jährigen Opfer ein Messer in den Rücken gerammt und war daraufhin geflüchtet. Der Mülheimer überlebte dank der schnellen Hilfe seiner Nachbarin, die umgehend den Notruf wählte – ansonsten wäre er vermutlich auf der Terrasse verblutet. Noch in derselben Nacht konnte die Polizei den 38-jährigen Tatverdächtigen in Essen-Kettwig festnehmen. Nun muss dieser sich vor dem Duisburger Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten.

Es ist gegen 22 Uhr am Abend, als beim Angeklagten Z. „alle Sicherungen durchknallen“. So drückt er es selbst aus. Denn gleich zu Beginn der Verhandlung legt er ein umfassendes Geständnis ab. Damit ist klar: Es handelt sich um eine Tat aus Eifersucht.

Freundin beendete die Beziehung

Am Abend bringt Z. zusammen mit seiner Ex-Freundin die beiden gemeinsamen Kinder ins Bett. Sie hatte die Beziehung einige Monate zuvor beendet, „weil keine Gefühle mehr da waren“. Dennoch verstand man sich freundschaftlich. Der Angeklagte spioniert der Ex jedoch hinterher, wie er einräumt, kontrolliert ihre Mails und Chatverläufe. „Nachdem wir die Kinder hingelegt hatten, rauchten wir noch eine Zigarette, dann bin ich nach Hause gefahren“, berichtet der Angeklagte. Dort grübelt er über die gemeinsame Zeit nach, die verlorene Frau – und steigert sich in eine rasende Eifersucht hinein.

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Für ihn trägt das Opfer die Schuld an der Trennung. Denn schon zuvor hatte er den Verdacht, dass „da mehr läuft“ zwischen seiner Ex und dem Trainer ihres gemeinsamen Hundes, der in Raadt seine eigene Hundeschule leitet. „Wie er mit den Frauen auf dem Hundeplatz umgeht, da sieht man schon, welche Absichten dahinterstecken.“

Blutiges Messer lag auf der Terrasse

In Rage schnappt er sich ein Küchenmesser, springt ins Auto und fährt zum Haus des Hundetrainers, das in einer abgelegenen Straße südlich des Flughafens liegt. „Die Adresse hatte ich aus dem Internet.“ Z. streift sich Handschuhe über, schleicht durch das offene Gartentor und versteckt sich hinter einem Gebüsch. Von dort aus beobachtet er den Hundetrainer, wie dieser auf der Terrasse sitzt und mit der Ex-Freundin telefoniert. Er will gehört haben, wie dieser nach dem Telefonat zu sich sagte, dass sie zu blöd sei, einen Hund zu führen und nur fürs Bett tauge. „Da knallte es bei mir durch.“ Z. springt hinter dem Gebüsch hervor und greift den Hundetrainer von hinten an, rammt ihm das 20 Zentimeter lange Küchenmesser in den Rücken. Als das Opfer laut um Hilfe schreit, lässt er von ihm ab und rennt weg. Das blutige Messer finden die Polizeibeamten später auf der Terrasse.

Der rechtsmedizinische Gutachter stellte dazu fest, dass die Klinge etwa zehn Zentimeter tief in den Körper eingedrungen ist, dabei die Leber und die rechte Niere schädigte und nur knapp eine Hohlvene verfehlte. Eine Not-OP rettete dem Opfer das Leben, denn es hatten sich bereits zwei Liter Blut in seinem Bauchraum angesammelt.

Gegen Mitternacht kreist der Hubschrauber

Nach dem Angriff fährt Z. nach Hause. Dort hört er gegen Mitternacht den Hubschrauber über Kettwig kreisen und recherchiert im Internet, ob es bereits Meldungen zu der Tat gibt. Kurz darauf nimmt ihn die Polizei fest.

Auch das Opfer selbst sagt am ersten Verhandlungstag aus. Heute gehe es ihm besser, auch wenn er nachts schlecht schlafe und „in Gedanken noch nicht damit abgeschlossen“ habe. Gesundheitlich habe er immerhin keine bleibenden Schäden davon getragen.

Warnungen des mutmaßlichen Täters

Der 48-Jährige berichtet von zwei Vorfällen, die sich einige Wochen zuvor ereigneten. Seine Reifen waren aufgeschlitzt, an einem anderen Tag steckte ein Messer in der Sitzfläche seines Gartenstuhls. „Das habe ich aber nicht wirklich ernst genommen“, sagt der Mülheimer, der jedoch einräumt, den Angeklagten als Täter in Verdacht gehabt zu haben. Immerhin hatte seine Bekanntschaft, die Ex-Freundin des Angeklagten, mehrfach von Eifersuchtsszenen berichtet. Auch sie kommt als Zeugin zu Wort, spricht - genau wie das Opfer - lediglich von einem „Whats-App-Techtelmechtel“.

Der Angeklagte ergreift seine Chance und entschuldigt sich bei dem Opfer. „Wenn ich es rückgängig machen könnte, würde ich es sofort tun. Man hätte es anders lösen können, wie Erwachsene – es tut mir sehr leid.“

Für die Verhandlung sind weitere Zeugen geladen, darunter Kriminalbeamte der Polizei, die den Fall bearbeitet haben. Weiter geht es in der öffentlichen Verhandlung am 14. Februar.