Stadtgebiet. Zum Artikel „Riesige Welse aus der Ruhr gezogen“ nimmt Michael Raspel, Geschäftsführer des Vereins für Angelfreunde Mülheim und Vorsitzender der Interessengemeinschaft der Fischervereine Untere Ruhr, in welcher laut seiner Angabe 21 Angelvereine mit nahezu 3500 Anglern zwischen Kettwig und Duisburg organisiert sind, Stellung.

Zum Artikel „Riesige Welse aus der Ruhr gezogen“ nimmt Michael Raspel, Geschäftsführer des Vereins für Angelfreunde Mülheim und Vorsitzender der Interessengemeinschaft der Fischervereine Untere Ruhr, in welcher laut seiner Angabe 21 Angelvereine mit nahezu 3500 Anglern zwischen Kettwig und Duisburg organisiert sind, Stellung.

Auch wenn es ihn sehr freue, dass ein großer Artikel über Angler in Mülheim gedruckt worden sei, müsse klargestellt werden, dass sich „selbst ernannte Trophäenjäger“, die gefangene Fische ins Wasser zurücksetzen, klar rechtswidrig verhalten. Seit vier Jahren bestehe ein Erlass der Oberen Fischereibehörde des Landes NRW. Dieser sehe vor, dass gefangene Welse in der Ruhr dem Wasser zu entnehmen sind und einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden müssen. „Der aus rechtlicher Sicht einzige Grund, der es uns Anglern ermöglicht, nach erfolgter Ausbildung und nach Ablegen der Fischereiprüfung dem Fischfang nachzugehen, ist der Fang zum Zwecke des Nahrungserwerbs.“ Dies gelte im Übrigen nicht nur für den Wels. „Das Tierschutzgesetz regelt dies in § 17 ganz klar und unmissverständlich. Die Zeiten des Wettangelns und der Meisterschaften sind in Deutschland schon lange vorbei.“

Von der Praxis der Trophäenfischerei distanziere man sich ausdrücklich. „Hierbei wird ganz bewusst und gezielt auf kapitale Fische geangelt, ohne die Absicht, den Fang sinnvoll zu verwerten. Es werden Erinnerungsfotos mit dem Fang geschossen und die Tiere in das Gewässer zurückgesetzt.“ In Nachbarländern bestehe teilweise die Verpflichtung, gefangene Fische zurückzusetzen – Stichwort: Catch & Release. „Da wir allerdings in Deutschland leben und auch angeln, haben wir uns an die hier geltenden Gesetze und Bestimmungen zu halten. Würde ein Fischereiaufseher einen Angler beim praktizierten Trophäenfischen erwischen, hätte dies den Entzug der Fischereipapiere zur Folge und eine saftige Ordnungsstrafe.“ Im Vereinsvorstand und auf Ebene der Interessengemeinschaft werde man sich mit dem Fall befassen.