Mülheim. . Für die deutsche Polizei und die Staatsanwaltschaft überraschend ist ein 21-Jähriger nach einem brutalen Einbruch in Styrum wieder frei.

Der 21-jährige Rumäne, der verdächtigt wird, bei einem Einbruch in Styrum am 24. Februar einen 37-Jährigen lebensgefährlich verletzt zu haben, befindet sich wieder auf freiem Fuß. Der rumänische Richter hat bereits am vergangenen Freitag Haftverschonung angeordnet. Es ist eine Entscheidung, die sowohl bei der Duisburger Staatsanwaltschaft als auch bei der Polizei für mehr als Verwunderung sorgt. Schließlich droht ihm eine Anklage wegen versuchten Mordes.

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„Wir werden jetzt wie geplant einen Auslieferungsantrag stellten“, sagt die zuständige Dezernentin der Staatsanwaltschaft dieser Zeitung und versichert: „Wir haben alles richtig gemacht.“ Die Auflagen des Gerichts, etwa Geldleistungen, sind im Detail nicht bekannt. Nur soviel: Der Tatverdächtige, dem in Deutschland und in anderen Ländern viele weitere Eigentums-Delikte zur Last gelegt werden, soll seine Wohnung nicht verlassen.

Internationale Kooperation der Behörden hat funktioniert

Ob der 21-Jährige sich daran hält oder bei der Schwere des Tatvorwurfs lieber doch untertaucht, um sich einer erneuten Festnahme und Auslieferung nach Deutschland zu entziehen, scheint fraglich. Nun bleibt den Behörden nur die Hoffnung. Dass er in mehreren Ländern gesucht wird und vermutlich in seiner rumänischen Heimat nur Unterschlupf gesucht hat, dürfte aber für die Fluchtgefahr sprechen.

Überraschend ist die Entscheidung auch, weil die internationale Kooperation mit den rumänischen Behörden nicht schlecht funktioniere und eine solche Entscheidung einmalig sei. Die Behörden haben auch bei der Festnahme des Tatverdächtigen sehr gut kooperiert, ansonsten wäre das nicht so schnell und reibungslos gegangen, so die Dezernentin. Auch die Beamten der Polizei waren über die Kooperation voll des Lobes. Durch DNA-Spuren, die in der Styrumer Wohnung sichergestellt werden konnten, war es der Kripo gelungen, den Tatverdächtigen zu identifizieren, wobei der entscheidende Hinweis dann von den spanischen Behörden kam.