Mülheim. . Nach der Kohlenmonoxid-Vergiftung ihres Mannes erwägt eine Mülheimerin die Firma zu verklagen, die die Gastherme in ihrem Haus installiert hat.
- Nachdem ihr Mann Anfang Januar an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung gestorben ist, erwägt die Hinterbliebene eine Klage
- Die Installationsfirma habe eine Therme mit zu hoher Leistung installiert, ohne vorab die Raumluftsituation zu ermitteln, so der Vorwurf
- Ein im Ermittlungsverfahren eingesetzter Gutachter sieht derweil weder Fehler an der Anlage noch an der Installation
Nach der Kohlenmonoxid-Vergiftung ihres Mannes Anfang des Jahres in einem Mehrfamilienhaus an der Schreinerstraße in Eppinghofen erwägt die hinterbliebene Ehefrau rechtliche Schritte gegen die Firma, die im Haushalt erst im vergangenen Sommer die Gastherme installiert hatte. Während die Witwe auch dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger schwerwiegende Vorwürfe macht, drohen die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen die drängende Frage der nun mit ihren Kindern allein dastehenden Mutter nicht vollumfänglich beantworten zu können: Warum musste ihr Mann sterben?
Auf Anfrage nahm die Staatsanwaltschaft nun erneut Stellung zum Stand des Ermittlungsverfahrens. Die schriftliche Ausfertigung des Gutachtens eines Sachverständigen liege zwar noch nicht vor, so ein Sprecher, doch seien seine wesentlichen Aussagen übermittelt: Die im Badezimmer der Familie installierte Gastherme habe bei einer Untersuchung keine Fehler aufgewiesen, auch bei dem im Keller befindlichen Hauptgerät der Heizungsanlage seien weder Mängel noch falsche Einstellungen entdeckt worden. Die Anlagen seien fachgerecht eingebaut und eingestellt gewesen.
Tödliche Kohlenmonoxid-Konzentration in der Raumluft
„Warum es zu der hohen Konzentration an Kohlenmonoxid gekommen ist, können wir uns immer noch nicht erklären“, so der Behördensprecher. Allerdings äußere der hinzugezogene Sachverständige in seinem Gutachten eine Vermutung: „Die Konstellation könnte im Zusammenspiel mit der Dunstabzugshaube in der Küche entstanden sein.“ Details zu dieser Theorie will die Staatsanwaltschaft preisgeben, sobald ihr das schriftliche Gutachten vorliegt.
Experten kennen im Gegensatz zu vielen Mietern und Hauseigentümern die Gefahr, die von einer Dunstabzugshaube ausgehen kann, wird sie in Kombination mit einer raumluftabhängigen Gastherme betrieben: Saugt die Haube bei geschlossenen Fenstern zu viel Sauerstoff aus der Wohnung, kann der Verbrennungskreislauf der Therme gestört werden. Eine tödliche Kohlenmonoxid-Konzentration in der Raumluft kann die Folge sein. Deshalb raten Fachleute dringend dazu, bei einer Dunstabzugshaube darauf zu achten, dass in ihr eine Automatik installiert ist, die verhindert, dass sie bei nicht ausreichender Luftzirkulation überhaupt angeschaltet werden kann.
Warten auf Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft
Die Hinterbliebene des 36-Jährigen, der am 3. Januar bewusstlos im Haus aufgefunden worden war und nicht mehr wiederbelebt werden konnte, wartet über ihren Anwalt noch auf die Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft, machte aber im Gespräch mit dieser Zeitung klar, dass sie im Gegensatz zu dem Sachverständigen des Ermittlungsverfahrens mögliche Verantwortliche für den tragischen Tod ihres Mannes sieht. Laut Aussagen einer Fachfirma, die die zwischenzeitlich von der Medl stillgelegte Heizungsanlage wieder in Betrieb genommen habe, und einem befreundeten Gutachter lägen Installationsfehler vor. Die Installationsfirma habe eine Therme mit zu hoher Leistung installiert, ohne vorab die Raumluftsituation überhaupt zu ermitteln, so der Vorwurf.
Ihrem Bezirksschornsteinfeger wirft die Hinterbliebene vor, den Fehler bei der zwischenzeitlichen Kontrolle der Anlage nicht entdeckt und über mögliche Gefahren aufgeklärt zu haben. „Warum“, fragt die Eppinghofenerin etwa, „ist die Installation von Rauchmeldern gesetzliche Pflicht, aber nicht einmal die Aufklärung, dass Kohlenmonoxid-Warnmelder Sinn machen?“