Mülheim. . Die Flugzeiten am Flughafen Essen/Mülheim sollen eingeschränkt werden, doch Flugschulen brauchen Nachtflüge. Das sorgt für Ärger.
- Die von den Räten in Essen und Mülheim beschlossenen neuen Flugzeiten sollen abgeändert werden
- Der Flughafen will den Flugschulen auch Nachtflüge ermöglichen – ohne zusätzliche Kosten
- Flughafengemeinschaft weist auf erhebliche Reduzierung der Zeiten hin
Dicke Luft am Flughafen. Diesmal geht es dabei weniger um die Lärmbelastung, sondern um die Betriebszeiten. Diese sollen auf Antrag der beiden Stadträte und der Flughafen-Geschäftsführung eingeschränkt werden. Dahinter verbirgt sich der Versuch, das Defizit des Flughafens von derzeit rund 400.000 Euro im Jahr zu reduzieren. Doch die ansässigen Flugschulen benötigen zwingend auch Nachtflugzeiten zur Ausbildung. Die Flughafen-Geschäftsführung hat diese bei der Bezirksregierung denn auch zusätzlich beantragt – zum Ärger der Initiativen gegen Fluglärm und der Grünen. So sei dies nicht von den Räten beschlossen.
Betriebszeiten begrenzen
Das Positive aus Sicht der Anwohner vorab: Hubschrauberrundflüge an Wochenenden und an Feiertagen sollen künftig auf die Zeit von 9 bis 13 Uhr begrenzt werden. „Damit bleibt wenigstens der Nachmittag als wichtige Erholungszeit frei von dieser Lärmbelästigung“, erklären Ernst Potthoff, verkehrspolitischer Sprecher der Essener Grünen, und Waldemar Nowak, Sprecher des Mülheimer Netzwerkes gegen Fluglärm. Außerdem sollen die Betriebszeiten – bisher 6 bis 22 Uhr – auf 7.30 bis 20.30 Uhr im Sommer und 8.30 bis 18.30 Uhr im Winter begrenzt werden.
Der Flughafen hat allerdings, so Geschäftsführer Günter Helmich, nach Rücksprache mit den ansässigen Unternehmen eine Ausnahmegenehmigung für die Nachtflugausbildung der Piloten beantragt. Noch hat die Bezirksregierung darüber nicht entschieden. Mit der Ausnahmeregelung, so sehen es die Grünen, werde nicht nur die lärmsensible Abendstunde gestört, sondern ein neuer Tatbestand der Subventionierung geschaffen. Der Grund: Falls der Antrag auf Nachtflüge – im Winterhalbjahr drei Mal in der Woche bis 21.30Uhr – genehmigt wird, müssen die Flugschulen nicht einmal eine Extragebühr zahlen. Die Bezirksregierung, so die Forderung der Grünen und der Initiativen, soll das nicht durchgehen lassen. Wenn schon Nachtflüge sollte dafür auch gezahlt werden.
Appell an die Neutralität
Reiner Fuchs, Mitglied der Fluglärmkommission und der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm, appelliert an die Neutralität der Bezirksregierung, warnt vor Kungelei und betont zugleich: Unter gewöhnlichen Umständen wären Schulflüge zu später Stunde über reinen Wohngebieten gar nicht denkbar. Er sieht die Lebensqualität vieler Menschen in den angrenzenden Stadtteilen auf „unglaubliche Art und Weise“ herabgesetzt. Auch Fuchs spricht von der Gefahr einer zusätzlichen Subventionierung durch den Steuerzahler. Dabei sollte der Flughafen auf Mehreinnahmen und ein besseres Betriebsergebnis abzielen.
Genau das, so Günter Helmich, sei auch das Ziel. Er betont, dass die neuen Betriebszeiten so ausfallen, wie es die Räte beschlossen haben. Dass man nun im Winterhalbjahr den Schulen Nachflüge erlauben wolle, habe auch etwas mit der wirtschaftlichen Absicherung von Unternehmen zu tun. 350 Piloten werden alle zwei Jahre in Mülheim ausgebildet. Nachtflüge sind dabei Pflicht. Die Gefahr bestehe durchaus, sagt Frank Peylo, Sprecher der am Flughafen angesiedelten Firmen, dass sich eine Flugschule einen anderen Standort suchen muss. Das hätte deutlich höhere wirtschaftliche Nachteile für Mülheim und Essen.
21 Prozent weniger
Die Kritik der Initiativen und Grünen kann Peylo nicht nachvollziehen: „Die Flugzeiten werden immerhin um 21 Prozent eingeschränkt.“ Er weist zudem darauf hin, dass die Flugschulen natürlich Landeentgelte zahlen. Mit Spannung wird die Entscheidung der Bezirksregierung erwartet.
Die Folge der Einschränkungen der Flugzeiten könnte aus Sicht des Flughafens allerdings auch dazu führen, dass in der Bevölkerung der Eindruck entsteht, dass mehr geflogen wird als in der Vergangenheit: „Es konzentriert sich alles auf eine kürzere Zeitspanne.“