Essen. . Der Flughafen Essen/Mülheim soll seinen Betrieb einschränken, um Kosten zu sparen. Für Ärger sorgt eine Ausnahmeregelung für Flugschulen.

  • Im Sommer soll nur noch zwischen 7.30 Uhr und 20.30 Uhr geflogen werden, im Winter von 8.30 Uhr bis 22 Uhr
  • Entgegen dieser Beschlusslage hat der Flughafen Ausnahmeregelung für Nachtausbildung von Piloten beantragt
  • Entscheidung über Antrag steht noch aus

Neuer Ärger um den Flughafen Essen/Mülheim: Diesmal geht es um die Änderung der Betriebszeiten.

Wie von den Stadträten in Essen und Mülheim beschlossen, hat der Flughafen bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt, die bisherigen Flugzeiten einzuschränken. In den Sommermonaten soll künftig nur noch zwischen 7.30 Uhr und 20.30 Uhr geflogen werden, den Wintermonaten von 8.30 Uhr bis 22 Uhr.

Aktuell ist der Landeplatz von 6 Uhr bis 22 Uhr in Betrieb.

Ausweitung „ohne zusätzliches Entgelt“

Entgegen der ursprünglichen Beschlusslage hat der Flughafen jedoch eine Ausnahmeregelung für die Nachtausbildung von Piloten beantragt. Flugschulen sollen im Winterhalbjahr an drei Tagen in der Woche bis 21 Uhr fliegen dürfen – „ohne zusätzliches Entgelt“, wie es im Antrag der Flughafengesellschaft ausdrücklich heißt. „Weiterer Flugbetrieb, der zufällig innerhalb dieser Zeiträume stattfindet, wird gleichbehandelt.“

Ernst Potthoff, verkehrspolitischer Sprecher der Essener Grünen, nennt das ein Ärgernis, wollen die Städte doch durch eine Verringerung der Betriebszeiten die Kosten drücken; das Defizit soll um rund 100.000 Euro auf durchschnittlich 400.000 Euro pro Jahr sinken.

Grünen-Sprecher: „Tatbestand der Subventionierung“

Die vom Flughafen beantragte Ausnahmeregelung erfülle den „Tatbestand der Subventionierung“, so Potthof. Auch Waldemar Nowak, Sprecher der Schutzgemeinschaft Fluglärm Essen-Mülheim äußert Unverständnis: Die Flugschulen hätten sehr wohl länger fliegen können, nur hätten sie die Kosten, die dem Flughafen dadurch entstehen, selber tragen müssen.

Die Gemeinschaft „Wir sind Flughafen“, der dort ansässigen Unternehmen hatte allerdings durchblicken lassen, dass sie gegen die beabsichtigte Einschränkung der Flugzeiten in letzter Konsequenz klagen würde. Dem Antrag des Flughafens waren Gespräche mit den Betrieben vorangegangen.

Für Verwunderung sorgt bei Kritikern eine Stellungnahme der Stadt Mülheim. Darin heißt es, der Antrag sei in Absprache mit der Bezirksregierung nachträglich um die umstrittene Ausnahmeregelung ergänzt worden. Die Aufsichtsbehörde habe zuvor erklärt, dass ein ausreichender Zeitraum für die Nachtflugausbildung zur Verfügung stehen müsse.

Entscheidung über Antrag steht noch aus

Seinem Verständnis nach, sei es nicht Aufgabe der Behörde, den Antragsteller zu beraten, kommentiert Helmar Pless (Grüne), Mitglied der Lärmschutzkommission. Auf Anfrage der Redaktion widersprach die Bezirksregierung am Montag dem Eindruck, die Initiative sei von Düsseldorf ausgegangen.

Die Entscheidung über den Antrag des Flughafens steht noch aus. Unstrittig ist, dass die Hubschrauberrundflüge an Wochenenden und Feiertagen verkürzt werden sollen – auf die Zeit von 9 bis 13 Uhr.