Mülheim. . Awo-Geschäftsführung will mit Experten den Kreisverband sanieren. Projekte gehen weiter. Die Dezember-Gehälter sollen im Januar gezahlt werden.

  • Geschäftsführung beklagt hohe Außenstände und zu geringe Zuschüsse
  • Sorgen um seinen Arbeitsplatz müsse sich keiner machen, betont die Geschäftsführung
  • Bei dem eingeleiteten Verfahren bleiben Vorstand und Geschäftsführung im Amt

Der wirtschaftlich angeschlagene Awo Kreisverband Mülheim geht ins Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Duisburg hat einem entsprechenden Antrag des Verbandes zugestimmt. „Alle Projekte der Awo laufen aber so weiter wie bisher“, betonte Geschäftsführer Lothar Fink.

Die finanzielle Lage hatte sich zuletzt immer weiter zugespitzt. Die Dezember-Gehälter konnten nicht gezahlt werden. Der Kreditrahmen reichte nicht mehr aus. Jetzt, so Fink, werden die 220 Beschäftigten, Anfang Januar und auch künftig ihr Geld erhalten. In dem Fall zahlt die Bundesagentur für Arbeit. Sorgen um seinen Arbeitsplatz müsse sich keiner machen, betont die Geschäftsführung. „Die Mitarbeiter sind unser eigentliches Kapital.“

Rechnungen nicht pünktlich bezahlt

Die wirtschaftlichen Probleme bei der Awo in Mülheim sind nicht neu. Schon vor 18 Jahren habe sich der Kreisverband in einer Schräglage befunden, heißt es. Einer der Hauptgründe dafür, dass die Schwierigkeiten sich immer weiter verschärft hätten, seien ausstehende Zahlungen gewesen. „Wenn alle pünktlich ihre Rechnungen an die Awo begleichen würden“, sagt Fink, „gäbe es die Probleme nicht.“ Mit Außenständen zwischen 500 000 und 700 000 Euro habe die Awo ständig zu kämpfen gehabt. In den vergangenen Jahren, kritisiert die Geschäftsführung, hätten auch die Zuschüsse und Leistungspreise mit der tatsächlichen Entwicklung der Sach- und Personalkosten nicht Schritt gehalten. Gerade das weist der Mülheimer Sozialdezernent Ulrich Ernst von sich: Die Stadt Mülheim hat die Gelder an die Awo immer den Entwicklungen angepasst.

Die so genannte Eigenverwaltung soll nun die Awo retten. Bei dem Verfahren bleiben Vorstand und Geschäftsführung im Amt und führen die Sanierung des Unternehmens durch. Dabei werden sie durch Sanierungsexperten der Wirtschaftskanzlei und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf begleitet. Vor Ort wird Volker Schreck als sanierungserfahrener Interimsgeschäftsführer neben Lothar Fink die Unternehmensleitung ergänzen. Das Amtsgericht Duisburg hat Rechtsanwalt Horst Piepenburg von der Düsseldorfer Kanzlei Piepenburg-Gerling als vorläufigen Sachwalter bestellt. Er übernimmt eine Aufsichtsfunktion und hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Awo zu prüfen. Auf einer Mitarbeiterversammlung sind die Beschäftigten über das Verfahren informiert worden.

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„Das ist der einzige Weg, unsere Liquiditätsproblem zu lösen und wieder zahlungsfähig zu werden“, erklärte Fink und sieht in der Zustimmung des Amtsgerichtes berechtigte Hoffnungen. „Wir werden in den nächsten Wochen mit den Städten und auch dem Landschaftsverband reden, von denen wir noch Gelder bekommen.“

Gläubiger müssen zustimmen

1920 wurde die Awo Mülheim gegründet. Die Schuldnerberatung, sozialpsychiatrische Einrichtungen, betreutes Wohnen, Schwangerschaftskonfliktberatung, ein Drogenhilfezentrum, Jugend- und Familienzentren und Begegnungsstätten – das sind ihre Tätigkeitsfelder.

Zuversichtlich gibt sich auch der Sanierungsexperte Schreck: „Nach der Planinsolvenz wird die Awo ertrags- und liquiditätsmäßig wieder gestärkt sein und weiterhin ihr soziales Dienstleistungsspektrum voll anbieten können.“, Bei der Aufstellung des Sanierungsplanes, sagt Fink, werde es auch darum gehen, ob die Awo verlustbringende Leistungen aufgibt und möglicherweise neue Aufgaben übernimmt. Am Ende der Sanierung steht ein Insolvenzplan, der die Entschuldung und nachhaltige Fortführung des Vereins aufzeigt. Dem müssen die Gläubiger zustimmen.