Mülheim. Im Jahr 2015 gab es in Mülheim 281 Fehlalarmierungen, die meisten entfielen auf Brandmeldeanlagen. Gebührenberechnung erfolgt nach Satzung und Aufwand
- Im vergangen Jahr wurde die Feuerwehr 591 Mal gerufen
- 152 Einsätze waren kostenpflichtig
- Im Notfall zählen Sekunden, um Menschenleben zu retten
Im vergangenen Jahr wurde die Feuerwehr 591 Mal alarmiert, gebrannt hat es in 310 Fällen. Wenn die Feuerwehr mit großem Aufwand ausrückt, die Straße voller roter Autos ist, und die Helfer wenig später wieder abrücken, so steckt meist ein so genannter Meldealarm dahinter. Dann haben Brandmeldeanlagen, die direkt mit der Feuerwehr-Leitstelle verbunden sind, automatisch ausgelöst. Die Feuerwehr fährt raus, ohne zu fragen, ob es denn wirklich brennt: Im Notfall zählen Sekunden, um Menschenleben zu retten.
Krankenhäuser, zum Beispiel, oder große Bürogebäude sind durch die Bauaufsicht zum Betrieb von Brandmeldeanlagen verpflichtet, erklärt Feuerwehrchef Burkhard Klein. 263 solcher Brandmeldeanlagen gibt es in Mülheim. Sie reagieren auf Brandrauch – das kann auch ein qualmender Toaster sein. Manchmal lösen sie aber auch aus, ohne dass es raucht oder brennt. Etwa bei einer technischen Störung, oder wenn bei Bauarbeiten viel Staub aufgewirbelt wird. Es kann Kosten verursachen, wenn sich herausstellt, dass eine Anlage nicht bestimmungsgemäß ausgelöst hat, die Feuerwehr also umsonst angerückt ist. „Das ist“, so Klein, „durch den Gesetzgeber geregelt. Eine Brandmeldeanlage muss richtig eingestellt sein.“
232 Alarme von Brandmeldeanlagen
Durch Brandmeldeanlagen wurde die Feuerwehr im Jahr 2015 insgesamt 232 Mal alarmiert, davon waren 152 Einsätze kostenpflichtig: „Das waren technische Störungen oder andere Auslöser“, so der Feuerwehrchef. Die Kosten richten sich nach dem Aufwand der Hilfskräfte, wie es die aktuelle Satzung über den Kostenersatz bei Einsätzen der Feuerwehr vorsieht, die der Stadtrat noch vor den Sommerferien verabschiedet hat. Rückt also ein Löschzug vergeblich aus, sind 368 € zu zahlen. Bei zwei Löschzügen – wie es immer beim Alarm in einem Krankenhaus ist – liegen die Kosten schon bei 663 Euro. Doch das ist nur bei gut einem Fünftel der Meldealarmierungen der Fall.
Im vergangenen Jahr gab es insgesamt 281 Fehlalarme bei der Feuerwehr, die meisten entfielen auf Brandmeldeanlagen. Die restlichen Fehlalarmierungen haben unterschiedliche Ursachen. 29 Mal rückte die Feuerwehr umsonst aus, weil Heimrauchmelder ausgelöst hatten. Doch in 23 Fällen haben die Melder korrekt gewarnt und somit vermutlich Leben gerettet.
Fehlalarmierungen kommen auch zustande, wenn jemand die Feuerwehr im guten Glauben alarmiert, dass es beim Nachbarn brennt. Wenn es dann nur der qualmende Grill war, haben Anrufer nichts zu befürchten. „Im Notfall lieber einmal mehr anrufen als einmal zu wenig“, betont Klein. Wer allerdings die Feuerwehr böswillig ohne Grund in Marsch setzt, zahlt nicht nur den Einsatz, sondern muss auch mit einer Geldbuße rechnen. Zum Glück, so Burkhard Klein, komme das nicht häufig vor.
Präsidium hat 1500 Gebührenbescheide verschickt
Wenn die Alarmanlagen privater Hausbesitzer ohne nachvollziehbaren Grund die Polizei auf den Plan riefen, so musste für den Fehlalarm bisher eine Gebühr von 110 Euro gezahlt werden. Dies hat die Landesregierung nun geändert: Private Hausbesitzer in NRW werden nicht mehr zur Kasse gebeten, wenn die Alarmanlage heult oder blinkt, ohne dass sich Spuren, etwa eines Einbruchs, finden lassen.
„Optische oder akustische Systeme“, so Polizeisprecher Peter Elke, „sind die meisten Alarmierungen, die uns beschäftigen.“ Banken, Firmen, manchmal auch Privatleute besitzen hochwertigere Alarmanlagen. Diese sind auf eine Firma, meist aus dem Sicherheitsbereich, aufgeschaltet, die im Alarmfall dann die Polizei anruft.
Im letzten Jahr hat das Polizeipräsidium Essen/Mülheim circa 1500 Gebührenbescheide in beide Städte verschickt. Die Zahl der an Mülheimer adressierten Bescheide liegt schätzungsweise bei einem Viertel, also rund 375. Im Schnitt kommt man damit immerhin auf mindestens einen Fehlalarm pro Tag. Im ersten Halbjahr 2016 gab es rund 800 Fälle im Bereich des Präsidiums Essen/Mülheim.
„Wir wollen ja, dass die Leute sich im Notfall an uns wenden“, betont Peter Elke. Doch wer den Notruf 110 nachweislich missbräuchlich gewählt habe, der werde strafrechtlich verfolgt.