Mülheim. Millionenverluste mit Wettgeschäften: Mit der Abwicklerin der West LB gibt es einen Vergleich. Die zweite Klage der Stadt Mülheim läuft indes weiter.

Den mit Abstand dicksten Batzen ihrer Millionenverluste mit Wettgeschäften will die Stadt bekanntlich durch einen Vergleichsabschluss mit der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) der ehemaligen West LB auf die eigenen Schultern nehmen. Bei ihrer im Vergleich weit weniger bedeutenden Schadenersatzklage gegen die Commerzbank will sie hingegen standhaft bleiben. Die Berufung gegen die Schlappe am Landgericht Essen soll laut Rechtsamtsleiterin Bettina Döbbe nicht zurückgezogen werden. Im August sehen sich die Streitparteien vor dem Oberlandesgericht in Hamm wieder.

Vergleich vor dem Abschluss

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Der jüngst von SPD, FDP und Teilen der CDU abgesegnete Vergleich mit der EAA befindet sich laut Döbbe aktuell „im Unterschriftengang“ – heißt: Das Klageverfahren am Landgericht Düsseldorf, für das ein neuer Termin am 5. August angesetzt ist, wird sich absehbar wohl in Luft auflösen. Bei der Stadt verbleibt bei einer Zahlung von knapp mehr als fünf Millionen Euro seitens der EAA ein vielfacher Schaden und das Risiko, bis zum Jahr 2026 weitere Millionenzahlungen aufgrund weiterlaufender Derivatgeschäfte leisten zu müssen.

An der Schadenersatzklage gegen die Commerzbank – es geht um vergleichsweise mickrige 590.000 Euro – will die Stadt indes festhalten. Nach der Niederlage vor dem Landgericht Essen im Juli 2015 soll die Sache am 29. August erstmals im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm mündlich verhandelt werden (Az. I-31 U 180/15).

Erfolgsaussichten sind vom Einzelfall abhängig

Mit einer Begründung, warum sie sich nicht auch aus diesem Klageverfahren zurückzieht, wo sie doch in der millionenschweren Klage wegen der West LB-Geschäfte trotz zuletzt kommunalfreundlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hohe Prozessrisiken gesehen hat, tut sich die Stadt offensichtlich schwer. Die Antwort von Rechtsamts-Chefin Döbbe blieb an der Oberfläche: Die Erfolgsaussichten seien vom Einzelfall abhängig. „Unter Umständen können auch lediglich gering erscheinende Abweichungen im Falle sonst übereinstimmender Sachverhalte dazu führen, dass es zu einer unterschiedlichen Bewertung des Prozessrisikos kommt.“ Bemerkenswerter folgender Satz der schriftlichen Stellungnahme Döbbes: „Zudem kann sich im Laufe eines Verfahrens die ursprüngliche Einschätzung des Prozesskostenrisikos ändern, sei es zum Beispiel durch eine geänderte Beweislage oder eine Änderung der Rechtsprechung zu einem bestimmten Rechtsproblem.“

War es also doch jene „geänderte Beweislage“, die die Stadt im Klageverfahren gegen die EAA den Rückzieher hat machen lassen? Die Anwälte der EAA hatten bei einer ersten Verhandlung im November 2015 am Landgericht Düsseldorf schließlich angedeutet, dass Ex-Kämmerer Gerd Bultmann die Wettgeschäfte trotz Warnung seitens der West LB vor den enormen Risiken abgeschlossen haben soll. Die Debatte über die hauseigene Verantwortung für die Millionenpleite mit Wetten wollen offensichtlich aber weder die Verwaltungsspitze noch die politische Mehrheit anstoßen.