Mülheim. . Mülheimer Bürgerinitiativen kritisieren die einst ermittelnde Staatsanwaltschaft, die keine Verantwortung städtischer Beamter für das Wettdebakel sah.
Nach dem ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Düsseldorf zu Mülheims Klage gegen die ehemalige West LB auf Schadenersatz für die erlittenen Millionenverluste mit Zins- und Währungswetten mehren sich im politischen Raum Zweifel daran, ob es versäumt wurde, Verantwortliche der Stadt für das Wettdesaster zur Rechenschaft zu ziehen.
Da im Gerichtsverfahren zur Sprache kam, dass die West LB die Stadtkämmerei im Jahr 2004 ausdrücklich davor gewarnt haben soll, in die Verlustzone geratene Wetten mit der Commerzbank durch noch risikoreichere Wetten mit der Landesbank abzulösen, scheint für die Mülheimer Bürgerinitiativen der Fall klar. Sie kritisieren in einem aktuellen Infobrief, dass die Staatsanwalt Duisburg seinerzeit nach der Anzeige eines Saarner Bürgers gegen Ex-Kämmerer Gerd Bultmann die Ermittlungen relativ schnell wieder eingestellt hatte – der Verdacht der Veruntreuung öffentlicher Gelder habe sich nicht bestätigt, hieß es seinerzeit.
MBI: Hatte Staatsanwaltschaft Warnung der West LB im Blick?
Mit den Wettgeschäften habe der Kämmerer auch nicht gegen das Spekulationsverbot der Kommunen verstoßen, so die Staatsanwaltschaft damals. Im Ansinnen, mit den Wetten die Zinsbelastung der Stadt zu minimieren, sei dem Kämmerer ein Ermessensspielraum gegeben gewesen, jene Geschäfte zu tätigen. Die MBI fragen sich heute: „Was hatte die Staatsanwaltschaft wirklich untersucht, die Warnungen der West LB sicher nicht!“
Der fraktionslose Ratsherr Jochen Hartmann will wissen, wie es um etwaige Regressansprüche der Stadt gegenüber ihren eigenen (ehemaligen) Beamten steht, sollte die Schadenersatzklage scheitern, weil in der Kämmerei seinerzeit Warnungen der Landesbank in den Wind geschossen wurden. Hartmann fordert, dass das Rechtsamt sein Gutachten zu dieser Frage aus dem Jahr 2008 veröffentlicht. Gleichzeitig fragt er nach, ob die Stadt in dieser Frage auch externen Sachverstand eingeholt hat. Hartmann stellt – elf Jahre nach der besagten Warnung durch die West LB – auch die Frage nach einer Verjährung für etwaige Regressansprüche. Als Staatsanwalt wird er sich die Antwort dazu wohl selber geben können.