Mülheim. . Eine Mülheimer Familie empfindet die Ablehnung ihres Sohnes von der Gustav-Heinemann-Schule als besondere Härte. Der Sohn ist bewegungsbeeinträchtigt.
Familie Sarkhoch fühlt sich allein gelassen. Sohn Lukas, der im Sommer zur weiterführenden Schule wechseln soll, wurde an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule abgewiesen und an die Saarner Gesamtschule weiterverwiesen. Das geht vielen Kindern so, denn in Dümpten gab es mal wieder zu viele Anmeldungen, in Saarn dagegen noch Kapazitäten. Wie immer entschied letztlich das Los, wer nicht angenommen werden konnte.
Dennoch: Für den Zehnjährigen stellt der Bescheid, so seine Eltern, eine Härte dar. Er habe das Silver-Russel-Syndrom (Kleinwuchs) und nicht unerhebliche Bewegungsbeeinträchtigungen. Der Junge sei zu 80 Prozent schwerbehindert. „Für uns ist es also wichtig, dass er an eine Schule kommt, die er schnell und unproblematisch erreichen kann. Das wäre die Gustav-Heinemann-Schule, der Bus hält bei uns vor der Tür und fährt bis vor die Schule“, sagt Vater René Sarkhock. Saarn dagegen – „eine Weltreise!“.
Inklusive Beschulung ist nicht nötig
Einen offiziellen Förderbedarf hat der Viertklässler nicht. „Anfangs war er mal auf der Förderschule Lernen, dort aber war er unterfordert. Der Förderbedarf wurde aufgehoben, Lukas besuchte ganz normal die Grundschule an der Heinrichstraße“, berichtet der Vater. Inklusiv beschult werden muss sein Sohn also nicht, Rücksicht nehmen auf seine Schwierigkeiten könne man trotzdem, findet die Familie. Bei der Anmeldung in der Gustav-Heinemann-Schule sei der Sohn dabei gewesen, man habe ihn also gesehen. „Warum kann man in einem solchen Fall keine Ausnahme machen?“, fragt die Familie. Nach dem Ablehnungsbescheid habe man vergeblich versucht, die Schulleiterin zu kontaktieren, sei „abgeblockt worden“ – ebenso wie eine Ärztin, die in der Schule anrief, um sich für Lukas einzusetzen.
Das Schulverwaltungsamt ist für die Angelegenheit nicht zuständig, damit kommt die Bezirksregierung ins Spiel. Der Widerspruch, den die Sarkhochs zuerst bei der Schule einreichte, wurde weitergeleitet nach Düsseldorf. Die Gustav-Heinemann-Schule verwies auch unsere Zeitung sogleich an die Bezirksregierung. Dort heißt es, die Vorgehensweise der Schule entspreche den üblichen Regeln. Die Bezirksregierung kontrolliere alle Ablehnungsbescheide auf Formfehler und sei zudem gerade dabei, alle Widersprüche zu prüfen. Das dauere seine Zeit.
Ob es Härtefallregelungen für Kinder gibt, die zwar keinen Förderbedarf, aber ein bestimmtes Handicap haben? Pressesprecherin Jessica Eisenmann bleibt etwas unpräzise: „Das fällt nicht unter den Tisch, so etwas muss uns aber auch angegeben werden.“ René Sarkhoch sagt dazu: „Natürlich haben wir das in unserem Widerspruch angegeben.“ Er fragt sich, warum nicht schon die Schule solche Argumente berücksichtige – und fühlt sich hingehalten und abgespeist.
So wird die Auswahl getroffen
Die Wohnortnähe spielt an der Gesamtschule bei der Auswahl der Schüler keine Rolle. Es geht vielmehr nach Leistungsstärke. 50 Prozent der Kinder müssen leistungsstark sein, die anderen 50 Prozent kommen aus dem unteren Leistungsbereich. Allein das Losverfahren in den zwei Gruppen entscheidet schließlich.
Wer abgelehnt wird, kann Widerspruch einlegen, bei der Schule und der Bezirksregierung. Wird dem Widerspruch nicht entsprochen, kann man klagen.