Mülheim. Ein erzürnter Vater aus Dümpten will mit allen Mitteln dafür kämpfen, dass sein jüngstes Kind an der Gustav-Heinemann-Schule aufgenommen wird.
Für Ihsan Kersikoglu ist die Gustav-Heinemann-Schule an der Boverstraße die beste Schule Mülheims. Auch er hat sie vor vielen Jahren besucht und noch heute in guter Erinnerung. Die Gesamtschule liegt zudem in der Nachbarschaft, nur rund 250 Meter vom Zuhause seiner Familie entfernt. Für den 53-Jährigen steht daher fest, dass sein Sohn Ömer, der nach den Sommerferien auf die weiterführende Schule kommt, einzig auf diese Schule gehen kann.
Der Zehnjährige aber wurde nicht aufgenommen. Eine Erfahrung, die Ihsan Kersikoglu schon bei seinen zwei älteren Töchtern gemacht hat, und die ihn nun glauben lässt: „Ich bin ein Mensch zweiter Klasse.“ Als „Ausländer“ werde er gezielt abgelehnt, so sein Vorwurf. Die alternativ angebotene Gesamtschule Saarn akzeptiere er nicht. Er werde sich der Entscheidung nicht beugen und weiterkämpfen. „Notfalls bleibt das Kind ganz zu Hause.“
Für Ömer gilt die Schulpflicht
Das aber, betont Jessica Eisenmann, Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf, ist nicht möglich. Für Kinder in Ömers Alter gelte ganz klar die Schulpflicht. Die weiterführende Schule – in diesem Fall also die Gesamtschule Saarn – müsse dafür sorgen, dass das Kind am Unterricht teilnimmt. Um dieses auch zu gewährleisten, wenn Eltern nicht kooperieren, könne die Schule auf verschiedene Maßnahmen zurückgreifen.
Ermahnungen, Einträge ins Klassenbuch, ein ernstes Gespräch mit dem Direktor gehörten ebenso dazu wie die sogenannte Zwangszuführung: Laut Eisenmann benachrichtigt die Schule dafür das Ordnungsamt oder die Polizei, deren Mitarbeiter holen das Kind zu Hause ab und fahren es zur Schule. „Da das nicht jeden Tag machbar ist, gibt es auch die Möglichkeit, dass die Schule ein Bußgeldverfahren einleitet.“ Dieses werde von der Bezirksregierung bearbeitet. Zur Höhe etwaiger Zahlungen könne sie nichts sagen; „das hängt vom Einzelfall ab und liegt im Ermessen der Behörde“. Klar sei: Wer nicht zahle, dem drohe die Zwangsvollstreckung.
Tochter anderthalb Jahre nicht zur Schule gegangen
Ihsan Kersikoglu lässt sich derweil nicht bange machen, will keinen Zentimeter weichen. Er habe schon einmal gezeigt, dass er hartnäckig sein kann: Seine mittlere Tochter, heute 23 Jahre alt und mitten im Lehramtsstudium, sollte seinerzeit ebenfalls zur Gustav-Heinemann-Schule gehen – und war damals, wie gesagt, ebenfalls abgelehnt worden.
Auf der Hauptschule, die sie im Anschluss habe besuchen müssen, sei sie kreuzunglücklich gewesen, habe sich immer wieder stundenlang auf der Toilette eingeschlossen und psychische Probleme bekommen. „Letztlich ist sie anderthalb Jahre gar nicht zur Schule gegangen“, behauptet Ihsan Kersikoglu. Bestraft worden sei er dafür nicht, die Tochter habe lediglich Nachhilfeunterricht nehmen müssen. Bis zur 10. Klasse sei sie auf die Gesamtschule Saarn gegangen, dann doch noch auf die Gustav-Heinemann-Schule.
Bezirksregierung prüft den Fall zurzeit
Der Fall der Tochter ist bei der Bezirksregierung nicht bekannt, Ömers Fall hingegen schon. Er werde aktuell geprüft, berichtet Sprecherin Eisenmann. Erst danach sei gegebenenfalls eine Klage gegen die Entscheidung der Schule möglich. Schulleiterin Christa van Berend weist unterdessen alle Vorwürfe Kersikoglus weit von sich: Die Entscheidung gegen Ömer habe nichts mit dessen Herkunft zu tun; „er ist wie jedes andere Kind behandelt worden“.
Die Wohnortnähe sei nicht entscheidend, „sondern die Heterogenität der Schüler“. Es müsse „ein ausgewogenes Maß von bestimmten Leistungsgruppen“ geben: 50 Prozent aus dem oberen Notenbereich sowie 50 Prozent aus dem unteren. Allein das Losverfahren entscheide, welches konkrete Kind aufgenommen wird. Ömers Eltern hätten nicht als einzige den ablehnenden Bescheid erhalten: Fast jedes dritte Kind erhielt keinen Platz in Dümpten.