Mülheim. . Ein Interview ohne Antworten: Vor der Ratsentscheidung zum möglichen Zinswetten-Vergleich blockt Rechtsdezernent Frank Steinfort Fragen ab.
Am Donnerstag soll der Stadtrat in nicht-öffentlicher Sitzung entscheiden, ob die Stadt ihre millionenschwere Schadenersatzklage wegen der Verluste mit Zins- und Währungswetten in einen Vergleich mit der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) der West LB münden lässt. Bei einem im Raum stehenden Verlustrisiko von gut 36 Millionen Euro will sich die Stadtspitze mit einer Zahlung der Bank in Höhe von 5,35 Millionen Euro zufriedengeben. Wir hatten Rechtsdezernent Dr. Frank Steinfort um Beantwortung offener Fragen gebeten. Er lehnte ab. Folgend dokumentieren wir zumindest die Fragen des Interviews, das ohne Antworten auskommen muss.
Warum ist es für die Stadt besser, sich jetzt mit der Abwicklerin der West LB zu vergleichen?
Die von der Stadt mit dem Klageverfahren betraute Kanzlei Baum, Reiter & Co. kommt überraschend zur Erkenntnis, dass sich durch das Bundesgerichtshof-Urteil zum Fall der Kleinstadt Hückeswagen die Rechtsposition der Stadt nicht verändert hat, weder im positiven noch im negativen Sinn. Warum ist das Ihrer Meinung nach so?
Wird das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes falsch bewertet?
Der Bundesgerichtshof hat zum Beispiel festgestellt, dass besondere Aufklärungspflichten der Banken schon alleine für den Fall bestehen, wenn die Bank nicht gleichzeitig Vertragspartnerin für die Wette und für das zugrundeliegende Darlehen ist. War die West LB bei den Grundgeschäften der Mülheimer Wetten durchgängig auch Darlehensgeberin?
Wenn nein: Warum sieht die Stadt dann nicht größere Erfolgsaussichten für ihre Klage? Schließlich hatte die Stadt in der Vergangenheit stets festgestellt, dass die West LB nicht, wie laut BGH-Urteil zwingend erforderlich, vor Vertragsabschluss darüber aufgeklärt hat, dass die Wetten für die Stadt von Beginn an schon mit negativen Marktwerten belastet waren.
Täuscht der Eindruck, dass die Stadt eine Zeugenvernehmung beziehungsweise eine Beweisaufnahme seitens der Gerichte fürchtet, weil dann klar würde, dass die Stadt die Wetten abgeschlossen hat, obwohl die West LB Ex-Kämmerer Gerd Bultmann und der Leitung des städtischen Finanzmanagements vom Abschluss der Geschäfte dringend abgeraten hatte?
Hat Ex-Kämmerer Bultmann doch grob fahrlässig gehandelt?
Wenn ja: Würden Sie aus heutiger Sicht Ex-Kämmerer Gerd Bultmann und der damaligen Leitung des Finanzmanagements dann doch grob fahrlässiges Handeln attestieren, weil sie die hochriskanten Geschäfte trotz Warnung der West LB eingegangen sind?
Welche Rolle hat die Sparkasse Mülheim bei der damaligen Entscheidung gespielt, trotz Warnung der West LB die Umstrukturierung verlustreicher Wetten vorzunehmen?
Noch mal zurück zum angestrebten Vergleich: Warum hat die Stadt in ihre Schadenersatzklage Wetten einbezogen, für die Kämmerer Bonan kein Verlustrisiko sieht, weil sie angeblich nur zur Zinssicherung eingesetzt worden sind?
Wäre eine Zahlungsverpflichtung von weiteren 20 Millionen Euro kein Verlust?
Legt man den aktuellen Zinssatz für jene zwei Wetten für eine Hochrechnung zugrunde, könnte am Ende der Laufzeit der Wetten für die Stadt eine Zahlungsverpflichtung von weiteren fast 20 Millionen Euro entstehen. Wäre das aus Ihrer Sicht kein weiterer Verlust?
In der Verhandlung am Landgericht Düsseldorf deuteten die Anwälte der EAA an, dass der Stadt bei einer Bilanz ihrer Wettgeschäfte im Jahr 2026 ein Gesamtschaden von gut 36 Millionen Euro drohe. Ist jenes Risiko aus Ihrer Sicht zu bestätigen?
Wenn nein: In welcher Höhe kalkuliert die Stadt das Gesamtrisiko ihrer Wettgeschäfte?
Der Vergleich brächte für die Stadt gut 5 Millionen Euro. Allein mit einer Wette auf den Schweizer Franken ist der Stadt ein größerer Schaden entstanden. Und gerade für jene Wetten auf Währungen dürften die Erfolgsaussichten einer Klage groß sein, so die Zeichen in Verfahren anderer Städte. Warum gibt sich Mülheim also mit 5 Millionen Euro zufrieden?
Soweit es in die Öffentlichkeit gelangt ist, haben andere Städte in Vergleichen mit der EAA durchweg höhere Quoten für den Verlustausgleich erzielt. Warum ist das für Mülheim nicht möglich?
Stadtspitze: Es sind keine Fragen offen
Um 14.59 Uhr am Mittwoch, eine Minute vor Ablauf der Frist zur Stellungnahme, ließ Steinfort über Stadtsprecherin Anke Degner mitteilen, dass es keine Antworten zum Fragenkatalog dieser Zeitung geben werde. Die Verwaltungsleitung sowie alle beteiligten Dezernenten sähen „alle Fragen bereits beantwortet“, dieser Zeitung lägen alle Informationen vor.
Anträge auf öffentliche Debatte möglich
Weiter hieß es: „Soweit Ihre Fragen Aspekte betreffen, die Gegenstand des Vergleichsvorschlags sind, können wir aus Gründen des Vertraulichkeitsschutzes und zum Schutz unserer Verhandlungsposition keine öffentlichen Auskünfte geben.“ Zur heute anstehenden Ratsentscheidung ist die Stadtspitze der Meinung, dass den Ratsmitgliedern alle Informationen vorliegen und ihnen alle Akten zugänglich gemacht worden sind. So könne der Rat über den Vergleichsvorschlag entscheiden.
Derweil ist es möglich, dass am Donnerstag nochmals einzelne Fraktionen (BAMH, Grüne, MBI) eine öffentliche Debatte im Stadtrat einfordern werden. Das Stadtpresseamt ließ eine Anfrage dazu, ob der Oberbürgermeister dies zulassen würde, gestern unbeantwortet.