Mülheim. Staatsanwältin ermittelt weiter nach Tod eines Säuglings in Mülheim, der nach Misshandlungen starb. Ob es je für eine Anklage reichen wird, ist offen.
Wer hat das drei Monate alte Mädchen derart misshandelt, dass es wenige Tage später im November vergangenen Jahres im Uni-Klinikum Essen an einer Hirnblutung gestorben ist? Die Frage, so die ermittelnde Staatsanwältin Karin Hülsen aus Duisburg, könne immer noch nicht beantwortet werden. Gut möglich, dass es niemals eine Antwort gibt, niemals Anklage erhoben wird, der Fall eingestellt werden muss.
„Es wäre für alle sehr unbefriedigend“, so die Staatsanwältin, die die Hoffnung aber noch nicht aufgibt. Zwei mögliche Täter gebe es: Die Mutter oder ein Freund von ihr muss nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die Tat begangen haben. „Jeder von beiden könnte es gewesen sein. Die unbekannte dritte Person gibt es nicht“, sagt Karin Hülsen. Und auch zusammen sollen sie die Misshandlungen nicht vorgenommen haben.
Bis heute gibt es trotz umfangreicher Ermittungen kein Geständnis
Wochenlang ermittelte eine eingerichtete Mordkommission nach dem schrecklichen Verbrechen, auch im familiären Umfeld. Die Polizei stieß damals, wie sie erklärte, auf sehr widersprüchliche Aussagen. Die Stadt Mülheim wurde in die Ermittlungen einbezogen. Jedoch ohne Erfolg. Ein Geständnis fehlt – bis heute.
Vor zwei Monaten übernahm die Staatsanwaltschaft den Fall. „Im Moment nehmen die Verteidiger der Beschuldigten Akteneinsicht“, berichtet Karin Hülsen. Vier Wochen könnte sich das noch hinziehen. Die Hoffnung der Staatsanwältin liegt darauf, dass es doch noch aus den Gesprächen mit der Verteidigung einen wesentlichen Hinweis geben könnte, bei dem einer von den beiden möglichen Tätern „nachhaltig belastet“ werde.
Es sei leider aber auch gar nicht so selten, sagt Karin Hülsen, dass derartige Fälle in einer Einstellung des Verfahrens enden, weil die Tat letztlich keinem exakt zugeordnet werde könne. Und meistens stamme der Täter aus der Familie.