Mülheim. . Dauerwohnen am Entenfang: Oberbürgermeister Ulrich Scholten traf NRW-Minister Groschek, um gemeinsam die Problematik zu besprechen. Fazit: Die Bezirksregierung zeigt sich gesprächsbereit was eine längere Duldungszeit angeht.

Die Sorgen der Entenfang-Siedler hat jetzt Oberbürgermeister Ulrich Scholten nach Düsseldorf getragen. Dort traf er den für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung zuständigen Minister Michael Groschek (SPD), mit dem er die Bedenken zum Thema Dauerwohnen auf dem lediglich als Campingplatz ausgewiesenen Areal besprochen hat.

Aus Düsseldorf brachte Oberbürgermeister Scholten nun folgende Zusage mit: Zwar bleibe der Stichtag 1. April 2014 bestehen, wonach alle Bewohner, die nach diesem Stichtag auf das Areal gezogen sind, nicht länger geduldet werden und nach einer Übergangsfrist weichen sollen. Denn: Sie seien explizit darauf hingewiesen worden, dass ein Erstwohnsitz am Entenfang nicht gestattet ist. Von diesem Stichtag an hatte das Einwohnermeldeamt Infoblätter herausgegeben mit dem Hinweis, dass man am Entenfang nicht legal dauerhaft wohnen darf.

Thema Dauerwohnen am Entenfang

Scholten berichtete weiter: „Die Vertreter der Bezirksregierung machten aber deutlich, dass sie für eine Diskussion über eine längere Duldungszeit als bislang angenommen, bereit sind“. Das sei mehr, als man erwarten konnte, sagte der OB und betonte: „Das Schreckgespenst der kurzfristigen Umsiedlung der 29 Parteien, die sich in Kenntnis der Ungesetzlichkeit nach dem 1. April 2014 dennoch am Entenfang mit Erstwohnsitz angemeldet hatten – und der Hoffnung waren, daher dort nun ein Dauerwohnrecht zu haben – ist vom Tisch“.

Mit seinem Besuch in Düsseldorf hat Scholten das Versprechen der Stadtverwaltung eingelöst, das die Bewohner der Siedlung am Entenfang bei einer Info-Veranstaltung vor einigen Wochen zum Thema Dauerwohnen bekommen hatten. Damals hieß es, die Stadt wolle das Problem des illegalen Dauerwohnens mit den zuständigen Landespolitikern diskutieren und eine möglichst verträgliche Lösung erzielen. Zur Hintergrund: Der aus dem Jahr 1973 stammende Bebauungsplan Entenfang Süd setzt einen Campingplatz sowie Parkplätze und Grünflächen fest. Dauerwohnen ist auf Campingplätzen aber nicht zulässig. Auf dem Platz stehen rund 300 ungenehmigte Gebäude, etwa 550 Personen sind dort derzeit mit Erstwohnsitz gemeldet.