Mülheim. . Mülheims Schadenersatzklage zu Wettverlusten: Das Landgericht setzt den Gütetermin am Freitag ab. Es will abwarten, wie der Bundesgerichtshof den Fall Hückeswagen bewertet.
Der Zeitdruck in den Vergleichsverhandlungen der Stadt mit der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) der ehemaligen West LB zur millionenschweren Mülheimer Schadenersatzklage zu den Verlusten aus Zins- und Währungswetten ist erst einmal raus: Das Landgericht Düsseldorf hat von sich aus den für diesen Freitag angesetzten Gütetermin abgesetzt. Erneut will das Gericht erst einmal abwarten, was der Bundesgerichtshof in einem ähnlich gelagerten Fall letztinstanzlich an Grundsätzen formuliert.
Es ist die Klage der Stadt Hückeswagen, für die am 22. März eine Verhandlung in Karlsruhe angesetzt ist. Es wird erwartet, dass der Bundesgerichtshof noch einmal seine Sicht auf die verlustreichen Wettgeschäfte zahlreicher Kommunen mit Banken präzisieren wird. Immer wieder hatten Banken in der Vergangenheit mit außergerichtlichen Einigungen die Klärung der Streitsache in letzter Instanz vermieden. Auch jetzt sollen die Abwickler der West LB, so ist zu hören, der Stadt Hückeswagen einen Vergleich angeboten haben, wenn diese ihre Berufung noch zurückzieht.
Zuletzt war der Optimismus der Kämmerer verflogen
Der Bundesgerichtshof ist das Zünglein an der Waage für viele Kämmerer landauf, landab, die auf Schadenersatz für Millionenverluste mit Wetten hoffen. Wie berichtet, hatte die letzte Karlsruher Entscheidung zur Sache den zuvor vorherrschenden Optimismus der Kämmerer verfliegen lassen. So hatte das Landgericht Düsseldorf der Stadt im November wenig Hoffnung auf Schadenersatz gemacht. Fachanwälte, die die Kommunen vertreten, sahen hingegen eine Fehlinterpretion durch das Landgericht. Mit Blick auf den 22. März und den Fall Hückeswagen hoffen sie nun, dass der Bundesgerichtshof auch dem Landgericht Düsseldorf präziser darlegt, dass es zuletzt den falschen Pfad eingeschlagen hat.
Ein Klageerfolg Mülheims bleibt ungewiss. Einen neuen Gütetermin hat das Landgericht auf den 20. Mai gelegt. Laut Kämmerer Uwe Bonan laufen die Vergleichsverhandlungen mit der EAA. Im Januar hatte Bonan auf Anfrage der Grünen die Dimensionen verdeutlicht, die die von seinem Vorgänger Gerd Bultmann mit politischem Segen eingegangenen Wettgeschäfte heute, mehr als zehn Jahre nach der ersten Wette, angenommen haben. Zum Jahresende 2015 stand ein Verlust von 16,6 Millionen Euro zu Buche, weitere 4,3 Millionen Euro hat die Stadt mit ihrer Klage einbehalten.
Welche Verluste in Zukunft drohen, ist laut Kämmerei noch unklar
Und schließlich drohen bis 2026 weitere Millionenverluste. Hätte sich die Stadt zum Jahreswechsel aus allen beklagten Derivatgeschäften mit der EAA freikaufen wollen, hätte sie laut Auflistung der Kämmerei fast 17,4 Millionen Euro auf den Tisch legen müssen. Wie viel Risiko in jenen 17,4 Millionen Euro steckt, das die West LB möglicherweise zu Lasten der Stadt in die Wetten einstrukturiert hat, ohne sie darüber aufzuklären, kann die Stadt momentan nicht sagen, so der Leiter des Finanzmanagements, Mario Niggemann. Aber gegen jenes Risiko ist die Klage auch gerichtet.