Mülheim. . Für Elfjährigen endet die Fahrt mit der 102 bei einer Fahrscheinkontrolle im Mülheimer U-Bahnhof Aktienstraße. Die Mutter ist empört. MVG sagt: “alles korrekt“.
„Das ist ein Hammer!“ Nicole H. ist immer noch empört über ein Erlebnis, das ihrem Sohn am Dienstagmorgen widerfahren ist: Um 9.19 Uhr sei der Elfjährige mit seinem Schokoticket an der Mühlenstraße in eine Bahn der 102 gestiegen, um zum Gymnasium Broich zu fahren. Sport habe auf dem Programm gestanden, deshalb habe er seine Schultasche nicht dabei gehabt, in der der Schülerausweis gewesen sei. Die Fahrt endete nach einer Fahrscheinkontrolle an der U-Bahn-Haltestelle Aktienstraße. Weil sich der Junge nicht zusätzlich ausweisen konnte, habe ihn der Kontrolleur der Bahn verwiesen. „Einen Elfjährigen, völlig allein auf einem U-Bahnhof...“, ärgert sich die Mutter.
Der Kontrolleur habe es außerdem versäumt, ihren Sohn zu fragen, ob er jemanden kontaktieren könne oder sich zu helfen wisse. Es sei damit geendet, dass der Junge „glücklicherweise“ ein Handy dabei gehabt und seinen großen Bruder angerufen habe, der sich aus seinem Unterricht kurzfristig abmeldet und schließlich den Elfjährigen im Auto zum Gymnasium Broich gefahren habe. Dass ihr Sohn seinen Schülerausweis nicht dabei hatte, „war ein Fehler von uns“, sagt die Mutter, „ganz klare Sache“. Sie findet aber, dass die Kontrolleure anders hätten reagieren sollen: „Die MVG hat doch eine Beförderungspflicht.“
Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden
Die Verkehrsgesellschaft bestätigt grundsätzlich den Vorfall, der am Dienstagmorgen Teil einer Schwerpunktkontrolle am U-Bahnhof Aktienstraße war. Ein Elfjähriger sei dabei kontrolliert worden - und zwar ohne Schülertausweis und auch ohne Schokoticket. Die Kontrolleure seien dann mit dem Kind auf den Bahnsteig ausgestiegen, hätten die Personalien aufgenommen und schließlich einen sogenannten Beleg für ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) ausgestellt. Mit diesem Schreiben hätte der Junge seine Fahrt fortsetzen können, sagt MVG-Sprecher Nils Hoffmann. Darüber soll der Elfjährige auch aufgeklärt worden sein. Grundsätzlich dürften Kontrolleure minderjährige Fahrgäste nicht einfach der Bahn verweisen, selbst wenn sie gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen haben. Die Verkehrsgesellschaft sei dabei in der Pflicht, Kinder und Jugendliche zu schützen. Hoffmann bilanziert: Bei diesem Vorfall sei „alles korrekt“ gelaufen.
Schreiben an den Aufsichtsrat
Für die Mutter ist die Sache dagegen noch nicht erledigt. Sie hat sich mit ihrem Mann schriftlich an den Aufsichtsrat der MVG gewandt und wartet nun eine Reaktion ab. In den nächsten Tagen muss ihr Sohn das Schokoticket und ein gültiges Ausweisdokument in einem Kundencenter der Verkehrsgesellschaft vorzeigen. Dann bleibt der Familie eine Strafzahlung für „Schwarzfahren“ in Höhe von 60 Euro gegen eine Gebühr von sieben Euro erspart. Der Fall wäre damit abgeschlossen - zumindest in finanzieller Hinsicht.