Mülheim. Eine Petition des Inhabers der Campinggesellschaft am Mülheimer Entenfangsee zur Legalisierung von Dauerwohnnutzungen in Campingplatzgebieten wurde nun vom Bundestags-Ausschuss abgelehnt. Eine Stichtagsregelung wie im Kreis Wesel bleibt also weiter Thema.

Ist das Dauercampen im Erholungsgebiet nun zugelassen oder nicht? Die Menschen mit Erstwohnsitz am Entenfangsee können weiterhin nicht aufatmen, wie auch der Inhaber der Campinggesellschaft, Dietmar Harsveldt.

„Die Herren im Bundestag wollen sich keine Arbeit machen“, ärgert sich der Unternehmer. Sie sähen keinen Handlungsbedarf, und das bei rund 300.000 Dauercampern bundesweit, so Harsveldt bitter. Nachdem das Thema „Dauercampen in Erholungsgebieten“ Anfang des Jahres wieder aufgekocht wurde und die Stadt Mülheim, wie auch andere Städte in der Region, von der Landesregierung aufgefordert wurde, die Zahl der illegalen Wohnsitze festzustellen, wollte der Inhaber mehrerer Anlagen das seit Jahren schwelende Thema in einer Petition an den Bundestag endgültig klären. Mit dieser Petition hatte Harsveldt eine Änderung der „Baunutzungsverordnung zur Legalisierung von Dauerwohnnutzungen in Wochenendhaus-, Ferienhaus und Campingplatzgebieten“ angestrebt.

Früherer Antrag abgelehnt

Ein früherer Antrag sei im Rahmen der letzten Gesetzesnovellierung mit großer Mehrheit abgelehnt worden, es bestehe kein Änderungsbedarf, antwortete das Ministerium knapp. Harsveldt hat Widerspruch eingelegt.

Im Kommunal-Wahlkampf nahm sich Ministerpräsidentin Hannelore Kraft des Themas in der Freizeitanlage Grav-Insel (Kreis Wesel) an. Dort gibt es nun eine Stichtagsregelung. Alle dort bereits mit erstem Wohnsitz Gemeldeten haben Bleiberecht, Neuanmeldungen sind seit Mai nicht zugelassen. Das ist für Harsveldt jedenfalls keine befriedigende Lösung. Der Stichtag müsse zumindest in der Zukunft liegen und für alle Kommunen gleich sein, damit unter den Campingplatzbetreibern keine Konkurrenz entstünde.