Mülheim. Dies hat die Bezirksregierung der Stadt Mülheim zugesagt - und Helfern für ihren Einsatz gedankt.

Die für die Flüchtlingszuweisung zuständige Arnsberger Regierungspräsidentin Diana Ewert hat in einem Schreiben an die Stadt Mülheim zugesagt, dass es in der Zeit vom 24. Dezember bis zum 3. Januar keine Flüchtlingszuweisung geben werde.

Flüchtlinge„In den letzten Wochen und Monaten ist es den Städten und Gemeinden des Landes und den Bezirksregierungen durch gemeinsame Anstrengungen gelungen, dem hohen Zugang von ausländischen Flüchtlingen gerecht zu werden, allen Menschen ein Dach über dem Kopf zu geben und sie angemessen zu betreuen“, erklärte die Regierungspräsidentin und dankte für den unermüdlichen Einsatz vor Ort. Allein in den vergangenen sechs Monaten wurden in Mülheim 1200 Menschen zusätzlich aufgenommen und untergebracht. In sehr kurzer Zeit wurden immer wieder neue Quartiere mit Unterstützung von Johannitern, DRK und dem THW errichtet. Aktuell werden in Mülheim 2125 Flüchtlinge und Asylbewerber versorgt.

Mülheim hält 300 Plätze bereit

Wie in den vergangenen Jahren sollen die Kommunen über den Jahreswechsel weitestgehend entlastet werden. Erst ab dem 4. Januar sollen die Zuweisungen durch die Bezirksregierung wieder „behutsam“ aufgenommen werden. Derzeit werden Mülheim im Schnitt noch 20 Flüchtlinge am Tag zugewiesen.

Gleichwohl werden auch über Weihnachten und Neujahr weiterhin Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen ankommen. Dafür, so Diana Ewert, würden ausreichende Kapazitäten in den für das Land betriebenen Notunterkünften vorgehalten. „Die Bezirksregierungen erarbeiten derzeit einen Einsatzplan, um die Notunterkünfte des Landes – inklusive der von einzelnen Kommunen in Amtshilfe betriebenen Notunterkünfte – so wenig wie möglich in Anspruch zu nehmen. In Amtshilfe hält die Stadt Mülheim die Turnhallen an der Lehnerstraße und am Ernst-Tommes-Weg sowie einige Räume des Berufskollegs in Saarn bereit. 300 Plätze stehen dort zur Verfügung. Die Kommunen sollen zeitnah über die genauen Planungen der zuständigen Bezirksregierung informiert werden.