Mülheim. . Nach dem Verhandlungsauftakt zu Mülheims Schadenersatzklage rückt noch einmal das Wirken von Ex-Kämmerer Bultmann in den Fokus. Die West LB hatte ihm von den Geschäften abgeraten.

Der erste Verhandlungstag am Landgericht Düsseldorf zu Mülheims Wettgeschäften mit der ehemaligen West LB kommt in zweierlei Hinsicht einem Donnerhall gleich: Einerseits wissen Mülheims Bürger (erst) jetzt, dass die Millionenverluste möglicherweise weit höher liegen werden als bislang bekannt. Andererseits ist noch einmal Ex-Kämmerer Gerd Bultmann verschärft in den Fokus geraten.

Bultmann hatte sich im Oktober 2003 eine breite politische Zustimmung zu der unrühmlichen Wetterei eingeholt und musste noch im ersten Jahr erkennen, dass es mit den Geschäften nicht die wundersame Geldvermehrung geben würde, von der er zu Beginn doch so überzeugt schien. So hatte Rechtsanwalt Dr. Jan Ludwig, den die West LB-Abwicklungsanstalt zur Abwehr der Mülheimer Schadenersatzklage engagiert hat, das Ansinnen der Stadt am Donnerstag vor dem Landgericht gar als „empörend“ abgetan. Die West LB habe der Stadt einst ausdrücklich abgeraten, bestehende durch noch risikoreichere Wettgeschäfte abzulösen.

Rechtsamt bescheinigte Ex-Kämmerer nur fahrlässiges Handeln

Stadt prüft weiteres Vorgehen

Die Stadt will die Aussagen des Landgerichts, die auf wenig Erfolgsaussicht für Mülheims Klage deuten, erst einmal in Ruhe prüfen, auch mit Blick auf das Oberlandesgericht, das die Chancen für klagende Kommunen wohl weiter besser einschätzt.

„Das Gesamtbild in der Rechtsmeinung ist nicht einheitlich“, so Rechtsamtsleiterin Bettina Döbbe.

Jene Warnung findet sich auch in jenem Papier wieder, mit dem das städtische Rechtsamt 2008 rechtliche Sanktionen gegenüber Bultmann und der Leitung des eigenen Finanzmanagements geprüft hat. Ergebnis: Verantwortliche der Stadt hätten zwar fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig gehandelt. Die feine, aber nicht begründete Unterscheidung verschaffte den Beteiligten eine weiße Weste. Erst nach einem langwierigen Rechtsstreit hatte die Stadt der WAZ jenes Papier aushändigen müssen.

Darin findet die „Empörung“ der West-LB-Anwälte ihre Basis: Die alte Landesbank hatte, da noch gar nicht in Wettgeschäfte mit der Stadt verstrickt, die Kämmerei 2004 davor gewarnt, in die Verlustzone gerutschte Wetten mit der Commerzbank in neue Wetten mit der Landesbank umzustrukturieren. Die Hinweise auf die „erheblichen Risiken“ ignorierte das Finanzmanagement unter Führung Bultmanns. Fatal: Bultmann hatte die Wettgeschäfte zwischenzeitlich noch weiter ausgebaut und ein heute noch verlustträchtiges „Schuldenportfolio-Management“ mit der West LB abgeschlossen. Und im April 2005, als die Geschäfte längst aus dem Ruder gelaufen waren, stimmte die Finanzpolitik noch mal zu, die Wetten auf einer Basis von weiteren 100 Millionen Euro auszuweiten.

Verwaltungsspitze wollte Bultmann 2005 unbedingt loswerden

Nur sechs Monate später war Bultmann, obwohl bis 2010 gewählt, seinen Job als Kämmerer los, ohne dass jemals öffentlich gemacht worden ist, was tatsächlich Beweggrund der Stadtspitze war, ihn zur Mülheimer Entsorgungsgesellschaft wegzuloben. Heute ist aus informierten Kreise zu vernehmen, dass im Verwaltungsvorstand, aber auch bei SPD und CDU keinerlei Vertrauen mehr bestand in die Fähigkeiten Bultmanns.

Neben anderen unterstellten, mitunter millionenschweren Fehlentscheidungen seien auch die defizitären Wetten Anlass gewesen, Bultmann unter Druck zur MEG abzuschieben, heißt es. „Es war klar geworden, dass er die Zinswetten selbst nicht in aller Tiefe und Schärfe verstand. Er konnte sie nicht mal erklären.“ Die Kämmerer-Episode Bultmann (2002-2005) habe einen großen finanziellen Schaden gebracht. Nicht nur durch Wetten.

Bultmann verteidigte sich schon 2011

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Bultmann selbst hatte sich bereits 2011, als ein BGH-Urteil die Mülheimer Wettgeschäfte wieder in die Diskussion gebracht hatte und er als Buhmann ausgemacht war, zu etwaigen Vorwürfen erklärt: Das Risiko aus den Wettgeschäften, so seine Darstellung, sei bei seinem Wechsel zur MEG „noch überschaubar gewesen“, auch habe noch Hoffnung auf einen Zinsanstieg bestanden, „der das Defizit hätte umdrehen können. Die Notbremse“, so Bultmann im besagten Brief an diese Redaktion, „wurde meines Erachtens gezogen, nachdem der Zug bereits entgleist war.“ Hätte sich die Stadt bereits im November 2005 aus den Verträgen rausgekauft, wären seiner Einschätzung nach „wahrscheinlich“ nur ein bis zwei Millionen Euro Verlust realisiert worden. Laut Aussage der Ersten Abwicklungsanstalt der West LB vor Gericht droht der Stadt aktuell ein Gesamtschaden von fast 36 Millionen Euro.

Kämmerer Uwe Bonan wies derweil in Reaktion auf die Berichterstattung dieser Zeitung gestern zurück, die weiter bestehenden Wettrisiken als Geheimnis zu hüten. Er verwies dabei allerdings auf nicht-öffentliche Informationen für die Finanzpolitik. Gleichzeitig bezifferte er erstmals öffentlich das Risiko einer Wette, die die Abwicklungsanstalt nach jetzigem Stand im Juni 2016 für zehn Jahre ohne Zustimmung der Stadt in Gang setzen kann: „Sollte das derzeitige Zinsniveau bestehen bleiben“, so Bonan, „besteht die Möglichkeit, dass eine Zusatzbelastung von rund 700 000 Euro jährlich entsteht.“ Das wären über die Laufzeit 7 Millionen Euro Verlustrisiko, die Bank spricht, mit Blick allerdings auch auf andere laufende Geschäfte, von besagten 17 Millionen.