Mülheim. . Im Streit um die Millionenklage der Stadt gegen die Abwicklungsanstalt der WestLB warten alle Beteiligten auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes.

Erst am 12. November soll nun die Millionenklage der Stadt gegen die Abwicklungsanstalt der WestLB, am Landgericht Düsseldorf verhandelt werden. Es geht um 17 Millionen Euro. Das Landgericht wartet auf ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofes zu Schadenersatzpflichten von Banken bei Derivatgeschäften.

Beim BGH ist der Fall Ennepetal gelandet. Auch die Kleinstadt hatte mit der ehemaligen Landesbank auf Gedeih und Verderb gewettet und früh den Mut zur Schadenersatzklage gehabt. Auch in zweiter Instanz obsiegte Ennepetal im Oktober 2013 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Dieses sprach der Stadt Schadenersatz in Höhe von 9,35 Millionen Euro zu. Die West LB, so bestätigen die Richter des OLG die Rechtsauffassung der ersten Instanz, habe die Stadt nicht darüber aufgeklärt, dass in den Wetten auf Zinsen und Währungen von vornherein eine Gewinnmarge für die Bank einstrukturiert war.

Die WestLB habe weder über diesen sogenannten anfänglichen negativen Marktwert der Wetten aufgeklärt noch darüber, dass sich die Bank einem Interessenkonflikt ausgesetzt hat: Für sie lohnten die Geschäfte nur, wenn gleichzeitig die Stadt Ennepetal Wettverliererin sein würde.

Andere Urteile könnten richtungsweisend sein

Wenn die erstinstanzlichen Urteile vor dem Bundesgerichtshof Bestand haben, wäre das ein positives Signal auch für Mülheim. Ennepetal hatte sich ebenso bei Wetten auf den Wert des Schweizer Franken und bei einfacher strukturierten Wetten auf Zinsentwicklungen verzockt. Die Bundesrichter wollen sich am 28. April erstmals mit der Berufung gegen das Ennepetal-Urteil befassen. Die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) der WestLB hatte zuvor mit einer Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg. Entweder setzt sie auf einen Befreiungsschlag in letzter Instanz oder will zumindest Klarheit, wie sie sich bei den dutzendfachen Schadenersatzforderungen zahlreicher NRW-Kommunen stellt.

Nach einem richtungsweisenden Urteil im Frühjahr 2011, als der Bundesgerichtshof die Deutsche Bank wegen der Verletzung ihrer Aufklärungspflichten zu Schadenersatz für Wettverluste verdonnerte, hat es im Januar eine weitere höchstrichterliche Entscheidung gegeben. Mit dieser wähnt sich die EAA auf einem guten Weg, den Millionenforderungen von NRW-Kommunen nicht entsprechen zu müssen. Der BGH hatte die Schadenersatzklage eines Privatmannes gegen die Sparkasse Nürnberg abgewiesen, unter anderem weil die Sparkasse über einen „anfänglich negativen Marktwert“ der Wette gar nicht habe aufklären müssen. Die habe kein eigenes, sondern ein Produkt der Landesbank Baden-Württemberg verkauft. Zudem galt der Anleger als erfahren.

Stadt bereitet zweite Klage gegen Commerzbank vor 

Mit einer zweiten Klage zu Verlusten aus alten Wetten mit der Commerzbank ist die Stadt, wie berichtet, mittlerweile im Verfahren vor dem Landgericht Essen. Während das Gericht Mülheims Klage nach einem ersten Verhandlungstermin als „fast aussichtslos“ einstufte, hat Mülheims Rechtsamt die Hoffnung auf Schadenersatz in Höhe von 614.000 Euro nicht aufgegeben. Es hält die erste Einschätzung des Gerichts für falsch. Es habe sich ausschließlich auf den Vortrag der Bank gestützt. Die Stadt wird nun darlegen, dass sie mit dem Abschluss der Wetten ausschließlich das Ziel der Zinseinsparung verfolgt habe (was die Bank bestreitet). Außerdem muss die Stadt die Richter davon überzeugen, dass die Bank ihr die von Beginn an mit negativem Marktwert behafteten Wetten mit Vorsatz angeboten hat.