Mülheim. . Auch das Landesarbeitsgericht erachtet die Wahl von 2014 für ungültig. Heute könnte das Gremium freiwillig zurücktreten, um in schwerer Zeit keine betriebsratslose Zeit zu riskieren.
Am Donnerstag steht der Betriebsrat von Salzgitter Mannesmann Grobblech (MGB) vor der Entscheidung: Tritt er zurück, kann er zumindest bis zur Neuwahl die Vertretung der mehreren hundert Mitarbeiter im Unternehmen weiter wahrnehmen. Tritt er nicht zurück, droht dem wirtschaftlich unter Druck stehenden Unternehmen gar eine betriebsratslose Zeit – und das, da zurzeit Unternehmensberater im Haus sind und Personalabbau in Rede steht. Das Landesarbeitsgericht jedenfalls erachtet die Betriebsratswahl von März 2014 für ungültig.
Schon das Arbeitsgericht Oberhausen hatte dies zu Jahresbeginn festgestellt. Der Wahlvorstand, hieß es, habe vor der Betriebsratswahl gegen die Wahlordnung verstoßen. Konkret beanstandete das Gericht, dass der Wahlvorstand die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen vier Tage zu lang angesetzt habe. Geklagt hatten drei Vertrauensleute der IG Metall, darunter ein Betriebsrat der Ersatzliste.
Landesarbeitsgericht gibt Betriebsrat Chance für eine Lösung
Dies sah nun in zweiter Instanz auch das Landesarbeitsgericht so, das eine Beschwerde des aktuell tätigen Betriebsrates unter Leitung des langjährigen Vorsitzenden Wolfgang Lorenz zu behandeln hatte. Das Gericht deutete an, die Ungültigkeit der Wahl zu bestätigen. Um den Mitarbeitern von MGB aber in unsicherer Zeit des Restrukturierungsdrucks und der Auftragsflaute eine betriebsratslose Zeit zu ersparen, stellte das Gericht den Gerichtsstreit vorübergehend ruhend. So hat der aktuelle Betriebsrat die Möglichkeit, aus freien Stücken zurückzutreten und bis zur Neuwahl des Gremiums mit „Übergangsmandat“ weiter für die Belange der Mitarbeiter einzutreten.
Betriebsratsvorsitzender Wolfgang Lorenz sagte am Mittwoch auf Anfrage, dass der Betriebsrat am Tag drauf zu einer Sitzung zusammenkommt, um über seinen Rücktritt zu entscheiden. Es müssten mindestens sieben der 13 Betriebsratsmitglieder einem Rücktritt zustimmen. Bis zum 11. November hat ihm Kläger-Anwalt Marc Hessling Zeit für einen Rücktritt eingeräumt.
Politischer Streit um die Meinungsführerschaft
Hintergrund für die gerichtliche Auseinandersetzung ist dem Vernehmen nach ein politischer Streit um die Meinungsführerschaft im MGB-Betriebsrat. Nach Information dieser Zeitung gibt es Kritik an der SPD-dominierten Führung in dem Gremium, auch an der Nähe der handelnden SPD-Betriebsräte zur Unternehmensleitung. So hatte es intern Querelen gegeben wegen eines Deals zwischen Unternehmensleitung (damals noch mit OB Ulrich Scholten als Personalchef), Betriebsrat und IG Metall zum Umgang mit Leiharbeitnehmern in einer konzerneigenen Entleihfirma. Zur Betriebsratswahl im März 2014 hatte es nicht mehr nur eine Einheitsliste gegeben, es waren gleich drei Listen als Wahlvorschläge eingegangen.