Mülheim. Mülheimer Fahrzeughalter, deren Umweltplaketten im Laufe der Jahre verblassen, können beim Bürgeramt kostenlos ein neues Exemplar erhalten.
Vor etwa vier Jahren hatte Leser Michael O. seinen neuen Wagen im Bürgeramt angemeldet. Die grüne Umweltplakette gab’s gegen eine Gebühr von 5 Euro dazu. Mit einem Filzstift schrieb die Mitarbeiterin damals das Kennzeichen auf die Plakette.
„Heute ist das kaum noch zu sehen“, sagt der Leser, der lieber anonym bleiben möchte. „Die Schrift ist von der Sonne komplett verblichen, wenn ich bei einer Kontrolle damit erwischt werde, kostet mich das wahrscheinlich ein Bußgeld“, befürchtet Michael O.. Erneut fünf Euro für eine neue Plakette zu zahlen, sehe er aber nicht ein. „Der Fehler liegt ja bei der ausstellenden Behörde, schließlich scheint diese keinen UV-festen Stift verwendet zu haben.“ Nun fragt sich der Betroffene, ob das Bürgeramt kulant ist und den verblichenen Aufkleber gegen einen neuen eintauscht.
Siegel auf Plakette zu erkennen
„Das ist bei uns gängige Praxis“, erklärt Uwe Schrader, stellvertretender Leiter des Mülheimer Bürgeramts. Immer mal wieder komme es vor, dass Bürger neue Plaketten brauchen, da die alten nicht mehr leserlich sind. „Bei Vorlage der alten Plakette geben wir kostenlos eine neue aus.“ Auch wenn von dem verblichenen Stück nach dem Abkratzen von der Scheibe nur noch Fetzen übrig sind. „Wenn unser Siegel auf der Plakette noch zu erkennen oder eine Quittung von damals vorhanden ist, bekommt der Bürger eine neue.“ Und: „Lichtechte Stifte verwenden wir von Anfang an“, versichert Uwe Schrader. So sei es laut Verordnung vorgesehen. „Aber auch diese können nach einiger Zeit verblassen.“
Regelmäßig kontrolliere das Ordnungsamt die Umweltplaketten an Fahrzeugen, sagt Ordnungsamtsleiter Bernd Otto. Er erklärt: „Hat ein Fahrzeug keine Plakette, kostet das 80 Euro Bußgeld, hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr, so dass es am Ende 108,50 Euro sind.“ Wenn ein Fahrzeug zwar die Berechtigung für eine grüne Plakette hat, diese aber nicht an der Scheibe klebt, zahlt der Halter 35 Euro Verwarngeld. Eine verblasste Plakette sei seinen Mitarbeitern bei ihren Kontrollen noch nicht untergekommen. Komme es doch vor, dann werde im Einzelfall geprüft und entschieden. In jedem Fall habe der Halter aber dafür Sorge zu tragen, dass der Aufkleber wieder lesbar sei, sagt Bernd Otto.