Mülheim. Die Stadt Mülheim will nun auch gegen die Commerzbank gerichtlich auf Schadenersatz klagen, um doch noch ungeschoren aus dem Debakel mit Wetten auf Zinsen und Währungen herauszukommen. Eine millionenschwere Schadenersatzklage gegen die alte West LB läuft bereits.

Die Stadt hat ihre Klagetätigkeit in Bezug auf ihre millionenschweren Verluste mit Wetten auf Zinsen und Währungen noch einmal ausgeweitet: Jetzt streitet sich die Stadt auch mit der Commerzbank um vollen Schadenersatz.

Eine entsprechende Klage ist laut öffentlicher Berichtsvorlage des städtischen Rechtsamtes Mitte August beim Landgericht Essen eingereicht worden. Bereits seit Mitte 2013 liegt eine andere Schadenersatzklage, diese gerichtet gegen die Erste Abwicklungsanstalt der alten West LB, beim Landgericht Düsseldorf. Am 27. November soll das zuletzt verschobene Verfahren starten.

Mehr als 15 Millionen Euro Verlust

Die nun bekannt gemachte Klage der Stadt gegen die Commerzbank widmet sich dem Quell allen Übels, mit dem Mülheim bis zum Frühjahr dieses Jahres bereits 15,26 Millionen Euro verzockt hat. Mit der Commerzbank hatte die Stadt nach Beschluss der Finanzpolitik in den Jahren 2003 und 2004 die ersten Derivatgeschäfte abgeschlossen, die sich schließlich in einer Art Teufelskreislauf zu dem bekannt wuchtigen Problem entwickelt haben.

Insbesondere lief bis Oktober 2005 ein Geschäft mit einer Wette auf den Schweizer Franken und den Libor, einen Referenzzinssatz im Interbankengeschäft, aus dem Ruder. Bei Vertragsauflösung hatte sich ein Verlust von 1,274 Millionen Euro angehäuft, den schließlich die West LB übernahm, um mit der Stadt noch unheilvollere Geschäfte einzustielen, die gar noch bis zum Jahr 2026 für weitere Millionenverluste sorgen könnten.

Zuletzt hatten immer wieder obergerichtliche Urteile dafür gesprochen, dass die Stadt mit ihren Klagen auf vollen Schadenersatz vor Gericht Erfolg haben könnte. Das Rechtsamt verweist nun aber auch auf zwei Urteile des Oberlandesgerichtes München, die bei den Banken keine Verpflichtung sehen, ihre Wettpartner vollends über die komplizierte Struktur der Wetten aufzuklären. „Welche der unterschiedlichen Rechtsauffassungen schließlich maßgeblich ist, wird wohl letztendlich der BGH entscheiden“, so Rechtsdezernent Frank Steinfort.