Mülheim. . Jährlich kümmert sich die Stadt Mülheim um rund 30 verlassene Pkw und schleppt sie kostenpflichtig ab. Nun geht die Verwaltung einen sparsameren Weg.
Bereits Anfang des Jahres ist dem Dümptener Joachim Wach der Unfallwagen aufgefallen, der in einer Parkbucht an der Straße Denkhauser Höfe abgestellt und seither wohl nicht mehr bewegt wurde. Der blaue Opel aus Polen ist im Frontbereich und an der Seite beschädigt. „Man macht sich ja schon so seine Gedanken, wieso ein Unfallfahrzeug einfach so abgestellt wird“, meint Wach.
Eine Antwort darauf kann die Stadt zwar noch nicht geben, hat aber bereits ein Verfahren zur Sicherstellung des Opels eingeleitet. Denn bevor ein Fahrzeug möglicherweise verschrottet wird, muss es nach gesetzlichem Vorgehen sichergestellt werden.
Um rund 30 (Schrott-)Autos, die einfach irgendwo in Mülheim abgestellt werden, muss sich die Verwaltung im Laufe eines Jahres anstelle des Besitzers kümmern, der sich möglicherweise vor der kostenpflichtigen Verschrottung drücken will. Entweder fällt den Mitarbeitern des zentralen Außendienstes ein abgestelltes Fahrzeug auf, meist aber sind es aufmerksame Bürger aus der Nachbarschaft, die der Stadt ein Fahrzeug melden. „Es kann ja auch Gefahr von einem Fahrzeug ausgehen“, sagt Stadtsprecher Volker Wiebels, „etwa, wenn Betriebsstoffe auslaufen. Die Unsicherheit der Bürger ist da manchmal groß.“
Ein abgestelltes Auto muss umgeparkt werden können
Fahrzeuge, die zugelassen sind und Tüv haben, dürfen auch länger im öffentlichen Raum parken. Jedoch muss das Auto jederzeit umgeparkt werden können, etwa, wenn eine Baustelle mit Parkverbot eingerichtet wird.
Ist der Tüv abgelaufen, ist das Auto noch angemeldet, darf aber nicht fahren. Die Stadt schreibt den Halter an und versieht das Fahrzeug mit dem gelben Zettel.
Kümmert der Halter sich nicht, wird der Wagen nach Mahnungen und Ablauf der Fristen sichergestellt. „Es kann drei Monate dauern, bis ein Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist“, so Wiebels.
Vor einer Sicherstellung wird zunächst eine auffällige gelbe Mitteilung des Ordnungsamtes am Wagen befestigt, dass der Besitzer sich innerhalb einer Woche zu kümmern hat. Geschieht nichts, und ist das betroffene Fahrzeug nicht mehr zugelassen, so versucht die Stadt, den letzten Halter festzustellen. Fehlen die Kennzeichen aber ganz, so wird das Fahrzeug möglicherweise auch gewaltsam geöffnet, damit man an die Fahrgestellnummer gelangt, erklärt Volker Wiebels.
Stadt geht einen sparsameren Weg
Hat die Stadt noch im vergangenen Jahr solche Fahrzeuge abschleppen lassen und auf dem Betriebsgelände des Abschleppers kostenpflichtig abgestellt, so geht man jetzt einen anderen, sparsameren Weg: Ein Essener Autoverwerter holt das sicherzustellende Fahrzeug ab und parkt es eine zeitlang auf seinem Gelände. „Findet sich kein Besitzer, so wird der Fahrzeugwert gutachterlich geschätzt und der Stadt überwiesen“, erklärt Stadtsprecher Wiebels. „Auf dem städtischen Konto muss das Geld dann drei Jahre liegen bleiben, weil der Autobesitzer so lange ein Recht darauf hat, sein Fahrzeug ersetzt zu bekommen.“ Wenn nach dem Abzug der angefallenen Kosten und Gebühren denn noch etwas übrig sein sollte.
Bei Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen worden sind und dann in Mülheim stranden, hat es die Stadt schwerer, den Besitzer ausfindig zu machen. „Unsere Erfahrung ist, dass die Botschaften keine Halterfeststellungen für uns übernehmen“, sagt der Stadtsprecher.
Da bleibt der Verwaltung nichts anderes übrig, als ihre Außendienstmitarbeiter in der Nachbarschaft nachfragen zu lassen, ob jemand etwas über den Besitzer des Fahrzeugs weiß. Und das kann dauern, weshalb ausländische Fahrzeuge meist etwas länger beim Verschrotter stehen bleiben.