Mülheim. Wer den Makler ruft, muss ihn künftig bezahlen. In Mülheim spielt die neue Regelung vor allem bei hochpreisigen Immobilien eine Rolle.

Bei Wohnungssuche musste bislang meist der Mieter die fällige Maklerprovision zahlen, auch wenn der Vermieter den Wohnungsvermittler bestellt hat. Diese Regelung soll laut Plan der Großen Koalition in Berlin geändert werden. Bald soll derjenige den Makler bezahlen, der ihn bestellt – also in der Regel die Vermieter.

Die Einführung dieses „Bestellerprinzips“ könnte sich auch auf den Mülheimer Wohnungsmarkt auswirken, sagt Harald Bartnik, Geschäftsführer des Mieterschutzbundes Mülheim und Umgebung. „Einige Vermieter werden auf einen Makler verzichten, wenn sie ihn selbst zahlen müssen“, hofft er.

Dass Makler nun erst einmal seltener eingeschaltet werden, erwartet auch Andreas Noje, Geschäftsführer des Eigentümerverbandes Haus und Grund Mülheim-Ruhr, betont aber zugleich: „In den unteren und mittleren Preiskategorien wird meist ohnehin kein Makler eingeschaltet, also auch keine Provision gezahlt.“ Im hochpreisigen Wohnsegment könne das schon anders aussehen: „Bei teuren Objekten in guter Lage sind viele Interessenten bereit, eine Provision für ihre ,Traumimmobilie’ zu zahlen“, schränkt Noje die Auswirkungen der neuen Regelung auf den Mülheimer Wohnungsmarkt ein. Viele Vermieter würden außerdem nicht auf die Kontakte und Fachkenntnisse eines Maklers verzichten wollen.

Vorteile für Mieter sind fraglich

Zudem sieht Noje in den Fällen, in denen der Vermieter künftig die Maklercourtage zahlt, nicht immer unbedingt finanzielle Vorteile für den Mieter. „Manche Vermieter werden die Provision, die sie dann zahlen müssen, auf die Mieter umlegen – beispielsweise durch eine Mieterhöhung.“

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Harald Bartnik vom Mieterschutzbund rechnet dagegen damit, dass das in Mülheim eher selten der Fall sein wird. „Das gibt der Wohnungsmarkt in der Stadt oft nicht her, häufig ist die Nachfrage ja geringer als das Angebot.“ Bartnik hofft noch auf weitere Vorteile für Wohnungsinteressenten. So werde das Angebot an Wohnungen ohne Maklerprovision in der Stadt sicher etwas größer. Für Mietinteressenten sei es zudem vorteilhaft, wenn sie zusammen mit dem Vermieter eine Wohnung besichtigen statt mit einem Makler. „Beide Seiten begegnen sich so eher auf Augenhöhe. Ein guter Makler könnte unangenehme Fragen nach Nebenkosten oder ähnlichem sicher professioneller umgehen als der Vermieter“, so Bartnik.

Die von der Großen Koalition ebenfalls geplante Mietpreisbremse für Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt werde in Mülheim in absehbarer Zeit nicht kommen, darüber sind sich sowohl Noje als auch Bartnik einig.

Makler rechnen vorübergehend mit weniger Aufträgen 

Das Bestellerprinzip wird auch Auswirkungen auf die Mülheimer Immobilienbranche haben. Davon geht Michael Scheffler, Geschäftsführer von Scheffler an der Ruhr Immobilien, aus. „Ich rechne damit, dass es bei den Vermietungen weniger Aufträge geben wird.“ Das treffe vor allem auf private, nicht gewerbliche Immobilienbesitzer zu. „Wer nur ein Haus zu vermieten hat, wird sich künftig vielleicht lieber selbst darum kümmern, um die Provision zu sparen“, vermutet Scheffler.

Allerdings rechnet er nur vorübergehend mit weniger Aufträgen. „Einige Vermieter werden es sicher erstmal selbst versuchen, könnten es aber schnell wieder leid sein, weil viel Aufwand hinter der Wohnungsvermittlung steckt.“ Die Organisation von Besichtigungen, die Bonitätsprüfung des Mieters oder das Aufsetzen komplizierter Mietverträge sieht Scheffler als Gründe, um früher oder später wieder auf einen Makler zurückzugreifen.

Existenzbedrohend seien das Bestellerprinzip und eine mögliche Auftragsflaute bei den Vermietungen für die Mülheimer Makler allerdings nicht, sagt Scheffler. „Die Vermietung nimmt nur einen kleinen Anteil unseres Geschäfts ein. Viel bedeutender ist der Verkauf von Immobilien.“ Der Verkauf ist vom Bestellerprinzip nicht betroffen – hier wird weiterhin eine Maklerprovision bezahlt. Generell begrüßt Scheffler das künftige Bestellerprinzip. „Wer eine Dienstleistung anfordert, sollte sie auch bezahlen.“