Mülheim. Der neue Erlass sorgte auch in Mülheim für Verunsicherung. An Grundschulen unterrichten oft Fachfremde.

Für Schulstress, insbesondere in der Primarstufe, sorgte seit vergangener Woche ein neuer Erlass der NRW Landesregierung zur Sicherheitsförderung im Schulsport. Darin sind fachliche Voraussetzungen aufgeführt, die Unterrichtende erfüllen müssen, die aber vor allem an den Grundschulen oft nicht gegeben sind.

Am Mittwoch ruderte das Schulministerium zurück und erklärte: Alle Lehrern, die bislang Sportunterricht erteilt haben, dürften dies auch künftig. Wer jedoch neu eingestellt wird, muss die vorgeschriebene Qualifikation mitbringen. „In der Praxis ändert sich momentan nichts“, erklärte die für Mülheim zuständige Schulrätin Heike Freitag. „Der Sportunterricht kann komplett erteilt und abgedeckt werden.“ Aufatmen dürfen vor allem die Grundschulen, wo Sport, anders als an weiterführenden Schulen, oft von fachfremden Lehrerinnen erteilt wird.

Fachfremder Unterricht an Grundschulen unvermeidlich

Eine aktuelle Erhebung zur Qualifikation der Lehrkräfte, die in Mülheim Sport unterrichten, gibt es laut Schulrätin zwar nicht. Aber die Aussage von Rita Theelke, Sprecherin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Mülheim, gilt generell: „An Grundschulen ist es unvermeidlich, dass Sport von Fachfremden unterrichtet wird.“ Dies liege unter anderem am Klassenlehrerprinzip: „Auch Sportlehrer haben eigene Klassen, in denen sie präsent sein müssen.“

Sie selber war bis vor kurzem an der Grundschule Klostermarkt tätig, wo sie auch Sportstunden gab. „Ich habe die entsprechenden Qualifikationen absolviert.“

Mit kollegialer Hilfe weitergebildet

Manfred Bahr dagegen, Leiter der Dümptener Erich-Kästner-Schule, hat sich in Sachen Sport, den er seit nunmehr 25 Jahren lehrt, „kollegial weiter gebildet“. In den Anfangsjahren hätten sie stets im Tandem unterrichtet. An seiner Schule arbeiten derzeit: ein ausgebildeter Sportlehrer, zwei Lehrerinnen mit C-Übungsleiterschein sowie „etliche Kolleginnen und Kollegen, die erfahren sind im Schulsport, und die ich guten Gewissens unterrichten lassen kann“.

An der Gemeinschaftsgrundschule Styrum sieht die Besetzung momentan so aus: ein ausgebildeter Sportlehrer plus zwei Kolleginnen mit Übungsleiterschein. „Wir können den Sportunterricht aufrecht erhalten“, sagt Schulleiterin Simone Dausel. Künftig will sie sich strikt an den neuen Erlass halten, meint aber auch: „Es gibt immer noch Unsicherheiten, zum Beispiel im Blick auf den Schwimmunterricht.“

Das Schulamt hat aktuell alle Mülheimer Schulen angehalten, auf die sportfachlichen Voraussetzungen zu achten. „Und Lehrer, denen noch Qualifikationen fehlen, sollten sie möglichst schnell erwerben“, so die Schulrätin.

Bei Lehrern genügt ein Übungsleiterschein

Im neuen Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport sind die heiß diskutierten „fachlichen Voraussetzungen“ nur einer von mehreren Punkten. Inhaltlich wird geregelt, dass die eingesetzten Lehrkräfte entweder ein Sportstudium absolviert haben müssen oder eine fachliche Qualifizierungs- bzw. Fortbildungsmaßnahme. Auch ein Übungsleiterschein genügt, jedoch nur, wenn es sich um Personen im Lehramt handelt. Wer beispielsweise als Vertreter eines Sportvereins kommt, darf nicht an Schulen unterrichten. Dies galt in der Vergangenheit allerdings auch schon, zumindest auf dem Papier.

In Kraft getreten ist der Erlass zum 1.12.2014. Unter Zugzwang sahen sich die Schulen Anfang dieser Woche, mit Beginn des neuen Halbjahres und Erstellung neuer Stundenpläne. So berichtet Manfred Bahr, Leiter der Erich-Kästner-Schule: „Wir hatten sogar schon Sportstunden gestrichen, jetzt können wir das wieder ändern.“

Simone Dausel, Leiterin der Gemeinschaftsgrundschule Styrum, findet es „im Prinzip gut, dass an der Sicherheit im Sportunterricht gearbeitet wird. Aber es muss Übergangsfristen geben damit sich die Kollegen nachqualifizieren können.“ So geschieht es jetzt.