Mülheim. Per Klage will Mülheim Geld aus einer verlorenen Zinswette von der Commerzbank zurückholen. Doch das Gericht stuft die Erfolgsaussicht als gering ein.

Der Stadt Mülheim werden vom Landgericht Essen nur geringe Chancen eingeräumt, ihre Entschädigungsklage gegen die Commerzbank zu gewinnen. Richter Detlef Heinrich, Vorsitzender der 11. Zivilkammer, sagte am Mittwoch, dass ein Erfolg der Mülheimer „nach derzeitigem Stand fast aussichtslos“ sei (Az.: 11 O 196/14).

Es geht um die im Jahre 2003 abgeschlossenen „Zinsswaps“, landläufig auch „Zinswetten“ genannt. Spekulative Geldgeschäfte sind das, mit denen die Stadt Mülheim, wie viele andere Kommunen ebenfalls, ihren Haushalt entlasten wollte. Doch die Investition ging schief, der städtische Etat musste Millionenverluste mit den Geschäften bei der Commerzbank und der ehemaligen West LB hinnehmen.

Banker berufen sich auf Verjährung

Lange Zeit sah die Stadt keine Möglichkeit, den Schaden ausgeglichen zu bekommen. Erst als Städte wie Neukirchen-Vluyn und Ennepetal ihre Klagen mit dem Hinweis auf mangelnde Beratung durch die Banken gewannen, schöpfte auch Mülheim Mut und reichte Klage ein.

Diese Prozesskosten im Fall Commerzbank, bei der es um einen angeblichen Schaden von 614.000 Euro geht, hätte sie sich auch sparen können, lassen die Einschätzungen des Essener Richters erahnen. Erst vor einer Woche war beim Gericht die Klageerwiderung der Bank eingegangen, und diese erscheint den Richtern auf den ersten Blick überzeugend. Vor allem berufen die Banker sich auf die Verjährung, die nach einer Vorschrift im Wertpapiergesetz für Geschäfte bis zum 4. September 2009 ohne Einschränkung nach drei Jahren eintritt. Außerdem geht es um die mangelnde Beratung, die von der Bank allerdings als erteilt angesehen wird.

Rechtsvertreter bekommen Frist von vier Wochen

Den Rechtsvertretern der Stadt Mülheim räumt das Gericht nun eine Frist von vier Wochen ein, in der diese die Argumentation der Bank entkräften wollen. So könnte sie die Verjährung kippen, wenn sie den Bankberatern vorsätzliches Handeln nachweist, dass die Banker also bewusst vorgegangen sind, um der Stadt Schaden zu bereiten.

Der Anwalt der Stadt verwies noch auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2011, die seine Position stärke. Richter Detlef Heinrich nannte das Urteil der Bundesrichter jedoch „fragwürdig“.