Mülheim. Die Frage, ob man nachts die Toilettenspülung betätigen darf, beschäftigt die Mülheimer Facebook-Gruppe. Der Mieterschutzbund warnt vor dem Rechtsweg.
Wird jetzt auch schon dieses Bedürfnis reguliert? Empörung und Unverständnis hat ein Beitrag in der „Du weißt“-Facebook-Gruppe ausgelöst. Dort hatte eine Frau einen Brief eingestellt, den sie von ihrem Nachbarn bekommen hat. Dessen Forderung: Zwischen Mitternacht und sechs Uhr solle sie nicht die Toilettenspülung betätigen. Zu viel Lärm, der Schlaf werde empfindlich gestört. Ein legitimer Wunsch, dass nachts nicht abgezogen wird?
In der Facebook-Gruppe, die rund 13.000 Mitglieder umfasst, ist das Stimmungsbild eindeutig. In kurzer Zeit haben sich schon fast 300 Kommentare angesammelt. „Soll sich der Nachbar doch Ohrenstöpsel kaufen“, lautet eine typische Meinung. Freilich fallen diese Kommentare meistens viel drastischer aus. Hier spiegelt sich auch die Unsicherheit wider, die vor einigen Tagen ein Urteil des Bundesgerichtshofes ausgelöst hatte. Danach soll auch das Rauchen auf dem Balkon verboten werden können, wenn denn dadurch die Gesundheit der Nachbarn entscheidend beeinträchtigt werde.
Rechtsweg würde sich nicht lohnen
Anders als in diesem Fall glaubt aber Harald Bartnik vom örtlichen Mieterschutzbund, dass sich bei einem Konflikt um die nächtliche Spülung der Rechtsweg nicht lohnen würde. „Es gehört zu den Rechten eines Mieters, rund um die Uhr seine Toilette nutzen zu können.“ Gerade ältere Menschen müssten nachts nun einmal öfter raus. Etwas anders sei der Fall gelagert, wenn die Lärmbelästigung tatsächlich massiv sei. Aber um die nachweisen zu können, müsste wahrscheinlich ein Gutachter eingeschaltet werden. Eine unter Umständen kostspielige Angelegenheit und vermutlich auch eher erfolglos. „Ich finde aber auch ganz grundsätzlich, dass mit solchen Sachen die Gerichte nicht belästigt werden sollten. Am besten ist es, wenn sich die Nachbarn so einigen. Sonst würde ich einen Schiedsmann einsetzen“, so Bartnik. Manchmal gebe es aber auch eine ganz praktische Lösung: Eine altmodische Drückspülung durch eine modernere Variante ersetzen.
Dünne Wände im Ruhrgebiet
Dass der Spülungslärm aber zum Problem werden kann, weiß der Mietrechtler aus seiner Praxis. Und dann geht es nicht nur unbedingt um die Nachtzeit. „Wir hatten mal einen Fall. Da hat sich die Frau beschwert, dass sie, wenn sie am Frühstückstisch sitzt, hören könnte, wenn ihr Nachbar sich erleichtert“, berichtet Bartnik. „Gerade hier im Ruhrgebiet gibt es eben noch viele Häuser, die in den 50er und 60er Jahren schnell hochgezogen worden sind und keine ausreichende Lärmdämmung haben.“ Allerdings spiegele sich in der Regel so ein Manko auch in der Miete wider, die dann entsprechend günstiger ausfalle.
„Bevor man eine Wohnung mietet, sollte man sich darüber informieren, ob eine Dämmung vorhanden ist. Manche, die schon immer in solchen Häusern gewohnt haben, stören sich auch nicht an dünnen Wänden“, so der Jurist. Vor dem Einzug müsse der Mieter eben einschätzen können, wie hoch seine Toleranzschwelle sei.