Mülheim. Gegen das Mülheimer Senioren- und Pflegezentrum Bonifatius läuft nach wie vor ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft erwartet bald den Abschluss.

Im Senioren- und Pflegezentrum Bonifatius, das sich mit einem anderen Führungsteam neu aufstellen möchte, ist ein unerfreuliches Kapitel indes noch nicht abgeschlossen: Nach wie vor läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, das im vergangenen Sommer auf Betreiben der städtischen Heimaufsicht in Gang gesetzt worden war. Hintergrund waren seinerzeit bestehende Pflegemängel, an deren Behebung unter anderem eine unternehmensinterne Task Force seit Monaten arbeitet.

Wie eine Sprecherin der Duisburger Staatsanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage erläuterte, hatte die Stadt Mülheim am 17. Juli Strafanzeige gestellt. Um wie viele Fälle es geht, wollte die Sprecherin nicht bekannt geben, die Ermittlungen würden noch andauern. Es habe keine Durchsuchung im Haus gegeben, aber Zeugen seien befragt worden, darunter behandelnde Ärzte.

Stand der Ermittlungen unklar

Vom Strafverfahren habe man gehört, erklärt Peter Hunz, seit November neuer Einrichtungsleiter des von der Maternus AG betriebenen Pflegeheims. Details zum aktuellen Stand der Ermittlungen seien aber nicht bekannt.

Bereits im August hatten insgesamt zwölf Bonifatius-Mitarbeiter interne Abmahnungen erhalten, die nach Auskunft der Betriebsratsvorsitzenden Christel Birkenkamp im Zusammenhang mit der Strafanzeige stehen. Einige Beschäftigte hatten ihrerseits Gegendarstellungen verfasst. Inzwischen habe der Arbeitgeber den Betroffenen aber Rechtsbeistand zugesagt, falls tatsächlich juristische Konsequenzen folgten sollten: „Und das finde ich nur fair“, so die Betriebsrätin.

Nach jüngster Einschätzung der Staatsanwaltschaft Duisburg sind die Ermittlungen voraussichtlich Anfang des neuen Jahres abgeschlossen.